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269_1947 AT

269. Kundmachung: Rückgliederung der Gerichtsbezirke Lienz und Matrei in Osttirol in den Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 269. Kundmachung: Rückgliederung der Gerichtsbezirke Lienz und Matrei in Osttirol in den Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck.

In Durchführung der Bestimmungen der §§ 2

und 3 des Verfassungsgesetzes vom 1. Mai 1945,

St. G. Bl. Nr. 5, über die vorläufige Einrichtung

der Republik Österreich (Vorläufige Verfassung)

in Verbindung mit §§ 70, Abs. (1), und 71,

Abs. (1), des Gesetzes vom 20. Juli 1945,

St. G. Bl. Nr. 94, über die Überleitung der Verwaltungs-

und Justizeinrichtungen des Deutschen

Reiches in die Rechtsordnung der Republik

Österreich (Behörden-Überleitungsgesetz—Behörden-

ÜG.) wird bekannt gemacht

(1) Die Gerichtsbezirke Lienz und Matrei in

Osttirol sind aus dem Sprengel des Landesgerichtes

Klagenfurt ausgeschieden und dem

Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck zugewiesen.

(2) Diese Kundmachung tritt mit 1. Jänner

1948 in Wirksamkeit.

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