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268_1999 AT

268. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Eisenstadt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 268. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Eisenstadt

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, in der Fassung BGBl. I

Nr. 72/1999, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Eisenstadt errichtet.

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