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268_1996 AT

268. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 268. Kundmachung: Kündigung des Handels- und Zahlungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Das Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Argentinien

wurde gemäß seinem Art. 16 durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum

1. September 1996 gekündigt.

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