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268_1992 AT

268. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 268. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 225/1992, wird wie folgt geändert

Artikel I

Nach § 11 wird eingefügt

„§ 12. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen über die Ausfuhr von auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 267/1992 bewilligungspflichtigen Waren mit Bestimmungs- oder Handelsland Libyen."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1992 in Kraft.

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