268. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 692/1991, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form, BGBl. Nr. 630/1987, zuletzt geändert mit Verordnung BGBl. Nr. 225/1992, wird wie folgt geändert
Artikel I
Nach § 11 wird eingefügt
„§ 12. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen über die Ausfuhr von auf Grund der Verordnung BGBl. Nr. 267/1992 bewilligungspflichtigen Waren mit Bestimmungs- oder Handelsland Libyen."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1992 in Kraft.