Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
268_1970 AT

268. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 268. Verordnung: Änderung der Schulleiter-Zulagenverordnung 1966

Auf Grund des § 57 des Gehaltsgesetzes 1956,

BGBl. Nr. 54, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 109/1966, BGBl. Nr. 259/1958 und

BGBl. Nr. 245/1970, wird im Einvernehmen mit

dem Bundeskanzler verordnet

Artikel I

Die Schulleiter-Zulagenverordnung 1966, BGBl.

Nr. 192, in der Fassung der Verordnung BGBl.

Nr. 336/1968, wird wie folgt geändert

1. Der Einleitungssatz des § 3 Abs. 1 erhält

folgenden Wortlaut

„Die Dienstzulage der Dienstzulagengruppe I

wird für die Leiter folgender Schulen gemäß § 57

Abs. 6 des Gehaltsgesetzes 1956 erhöht:"

2. Dem § 4 wird folgende Z. 10 angefügt

„10. Wenn ein Pädagogisches und ein Berufspädagogisches

Institut unter gemeinsamer Leitung

stehen, ist deren Leiter jener Dienstzulagengruppe

für Leiter von Pädagogischen Instituten

zuzuweisen, die sich ergibt, wenn der Zahl der

Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen die

verdoppelte Zahl der Lehrer an berufsbildenden

Schulen im Betreuungsbereich des Pädagogischen

und Berufspädagogischen Institutes zugezählt

wird."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1970

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →