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267_1996 AT

267. Kundmachung: Kündigung des Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 267. Kundmachung: Kündigung des Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht

Der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung

in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens (BGBl. Nr. 234/1949) wurde gemäß der

vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember

1996 gekündigt.

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