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267_1959 AT

267. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 40. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 267. Bundesgesetz: Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten aus Anlaß der 40. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Dem Bundesland Kärnten wird aus Anlaß

der 40. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung,

auf Grund welcher sich die im Abstimmungsgebiet

ansässige Wohnbevölkerung für

die Angliederung an die Republik Österreich

entschieden hat, aus Bundesmitteln ein einmaliger

Zweckzuschuß im Betrage von 10 Millionen Schilling

gewährt. Dieser Bundeszuschuß ist für

Zwecke der Festigung der Zugehörigkeit des genannten

Gebietes zu Österreich zu verwenden

und zur Stärkung der für die bezeichneten

Zwecke vorgesehenen Landesmittel bestimmt.

§ 2. Die Überprüfung der widmungsgemäßen

Verwendung des Bundeszuschusses bleibt dem

Bundesministerium für Finanzen vorbehalten.

§ 3. Die haushaltsmäßige Verrechnung des

Bundeszuschusses wird dem Lande zur Bedingung

gemacht.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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