267_1958
AT
267. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 267. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
1958_267_0 267. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates haben bisher nachstehende Staaten
das Europäische Abkommen über die Regelung
des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten
des Europarates, BGBl. Nr. 175/1958,
ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet
beziehungsweise ratifiziert
Staaten Tag des Inkrafttretens
Belgien 1. Jänner 1958
Bundesrepublik Deutschland 1. Juni 1958
Frankreich 1. Jänner 1958
Griechenland
Italien 1. Jänner 1958
Die griechische Regierung hat sich im Hinblick
auf Art. 7 des Abkommens das Recht vorbehalten,
das Abkommen aus Sicherheitsgründen nicht
sofort anzuwenden.
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland
hat erklärt, daß das Abkommen auch für
das Land Berlin Gültigkeit hat.