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267_1958 AT

267. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 267. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Europarates haben bisher nachstehende Staaten

das Europäische Abkommen über die Regelung

des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten

des Europarates, BGBl. Nr. 175/1958,

ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet

beziehungsweise ratifiziert

Staaten Tag des Inkrafttretens

Belgien 1. Jänner 1958

Bundesrepublik Deutschland 1. Juni 1958

Frankreich 1. Jänner 1958

Griechenland

Italien 1. Jänner 1958

Die griechische Regierung hat sich im Hinblick

auf Art. 7 des Abkommens das Recht vorbehalten,

das Abkommen aus Sicherheitsgründen nicht

sofort anzuwenden.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

hat erklärt, daß das Abkommen auch für

das Land Berlin Gültigkeit hat.

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