266. Kundmachung: Verzeichnis der Herstellercodes der österreichischen Bootshersteller
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 71 Abs. 3 bis 6 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 6
Abs. 4 der Sportboote-Sicherheitsverordnung – SpSV, BGBl. Nr. 19/1996, in der Fassung der Verordnung
BGBl. II Nr. 302/1998 wird die Neufassung des Anhanges 16 der SpSV kundgemacht.
Anhang 16 der SpSV lautet
„Anhang 16
(zu § 6 Abs. 4)
Verzeichnis der Herstellercodes der österreichischen Bootshersteller
(Übersetzung)
Schlussfolgerungen des Melker Prozesses und Follow-up
Präambel
Mit dem Ziel der weiteren Entwicklung gutnachbarschaftlicher Beziehungen zwischen der
Tschechischen Republik und der Republik Österreich wurde am 12. Dezember 2000 in Melk ein
„Protokoll über die Verhandlungen zwischen den Regierungen der Tschechischen Republik und der
Republik Österreich, geführt von Ministerpräsident Zeman und Bundeskanzler Schüssel im Beisein von
EU-Kommissar Verheugen“ unterzeichnet, das in der Folge als „Melker Protokoll“ bezeichnet wird.
Die Unterzeichner des Melker Protokolls hielten es für angebracht, am 29. November 2001 in
Brüssel zusammenzutreffen, um ein Follow-up des Prozesses zu definieren, wie er im oben erwähnten
Protokoll dargelegt wird.
Die Unterzeichner stimmen überein, dass der in Melk begonnene Prozess zu einer Verbesserung des
Informationsaustausches über das Atomkraftwerk Temelín geführt hat, womit auch die Voraussetzungen
für ein größeres Vertrauensverhältnis zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich
im Rahmen eines intensiven Dialoges über die Kernenergie geschaffen wurden.
Die Unterzeichner stimmen bezüglich der Zweckmäßigkeit der Aufnahme von Expertengesprächen
zur Änderung des derzeit bestehenden bilateralen Übereinkommens betreffend den Austausch von
Informationen über nukleare Sicherheit überein, das zwischen den beiden Staaten im Jahre 1989
abgeschlossen wurde, damit dem bereits erreichten Vertrauensniveau und den Bedürfnissen der
Unterzeichner, einschließlich einer verlässlichen Info-Hotline, entsprochen wird.
In Achtung des souveränen Rechts, ihre Energiepolitik selbst zu wählen, teilen beide Länder ihr
Interesse an einem hohen Niveau nuklearer Sicherheit von Kernkraftanlagen. Die tschechische Seite
anerkennt das spezifische Interesse der Republik Österreich als Nachbarstaat an einem hohen
Sicherheitsniveau von tschechischen Atomkraftwerken.
Die Tschechische Republik ist ausschließlich den Bestimmungen der Wiener Konvention über
Haftpflicht für Atomschäden und dem Gemeinsamen Protokoll zur Anwendung der Wiener Konvention
und der Pariser Konvention verpflichtet. Die Republik Österreich ist vollinhaltlich dem Österreichischen
Atomhaftungsgesetz aus dem Jahre 1999 verpflichtet.
Kapitel I – Info-Hotline
Die Info-Hotline wurde unmittelbar nach den Verhandlungen in Melk eingerichtet und ihre
Funktionsfähigkeit wird von den Unterzeichnern als positiv bewertet.
Die tschechische Seite hat Informationen auch über die Inbetriebnahme des nichtnuklearen Teils des
ersten Blocks sowie Informationen über den zweiten Block des AKW Temelín zur Verfügung gestellt.
Die Tschechische Republik und die Republik Österreich stimmen darin überein, dass die Info-
Hotline eine nützliche Maßnahme auch im Hinblick auf die nuklearen und nichtnuklearen Tests beider
Blöcke darstellt; dass ihre Funktionsfähigkeit regelmäßig im Rahmen des bilateralen Übereinkommens
über den Austausch von Informationen überprüft wird; und dass, wenn nötig, Maßnahmen zur Erhöhung
ihrer Wirksamkeit ergriffen werden.
Kapitel II – Frühwarnsystem
Ein automatisches Überwachungssystem, das von Österreich zur Verfügung gestellt wurde, wurde
am 24. April 2001 in G80eské BudGB3jovice installiert, und die Übertragung von Daten vom Überwachungssystem
über Strahlenniveaus funktioniert problemlos.
Die Unterzeichner stimmen überein, dass diese Maßnahme voll und ganz ihrem Zweck entspricht
und weiter in Betrieb bleiben wird.
Im Hinblick darauf, langfristig ein regionales Netzwerk zu errichten, welches in das ECURIE-
System integriert werden könnte, werden die Möglichkeiten eines Austausches von Daten mit anderen
nationalen Überwachungsnetzen untersucht.
Kapitel III – Energiepartnerschaft
Die tschechische Energieagentur hat mit der österreichischen Energieverwertungsagentur auf den
Gebieten der Energieeffizienz und Wohnhaussanierung, der Nutzung von erneuerbaren Energieträgern
und der Verwendung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Einheiten zusammengearbeitet. Die Unterzeichner
werden weitere Anstrengungen zur Intensivierung dieser Zusammenarbeit unternehmen.
Kapitel IV – Sicherheitsfragen
Die tschechische und die österreichische Seite anerkennen die Rolle der Europäischen Kommission
bei der Schaffung und Erleichterung eines „Trialoges“, der zwecks Herstellung eines besseren
gegenseitigen Verständnisses in der mit der nuklearen Sicherheit zusammenhängenden Frage des AKW
Temelín begonnen wurde.
Während des Prozesses wurden 29 Punkte österreichischen Besorgnisses identifiziert. Sie alle
wurden dokumentiert und thematisiert. Die gemäß dem Melker Protokoll geschaffene Expertenmission
erachtete neun Punkte für die Zwecke des Melker Prozesses als abgeschlossen. In Anbetracht der Natur
der betreffenden Themen sah die Expertenmission weitere zehn Punkte als geeignet an, im Rahmen des
betreffenden tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens weiter verhandelt zu werden.
Schließlich trug der Melker Prozess auch dazu bei, Auffassungsunterschiede im Zusammenhang mit den
verbleibenden zehn Punkten zu verringern.
Auch wenn es nicht möglich war, eine Einigung zu allen offenen technischen Fragen zu erzielen,
stimmten alle Teilnehmer überein, dass das in Melk angestrebte Ziel, nämlich eine Erleichterung des
Dialogs zwischen der tschechischen und der österreichischen Regierung, erreicht wurde.
Um eine wirksame Umsetzung der Ergebnisse des Melker Prozesses im Bereich der nuklearen
Sicherheit zu ermöglichen, enthält der Anhang I dieses Protokolls Details zu den folgenden Punkten
– Verlauf und Dokumentation des „Trialogs“;
–spezifische Maßnahmen, die als Follow-up zum „Trialog“ im Rahmen des betreffenden
tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens durchzuführen sind.
Die Unterzeichner sind sich des Berichts der AQG/WPNS Atomic Questions Group/Working Party on Nuclear Safety über nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung, insbesondere der darin enthaltenen Empfehlungen betreffend das AKW Temelín voll und
ganz bewusst. Die Unterzeichner stimmen darin überein, dass das von der EU vorgesehene „Peer
Review“-Verfahren zur Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen als ein weiteres wichtiges
Instrument zur Behandlung noch offener Fragen der nuklearen Sicherheit fungieren soll.
Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale
Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.
Kapitel V – Umweltverträglichkeitsprüfung
Mit dem „Melker Protokoll“ einigten sich die Unterzeichner auf eine umfassende und vollständige
Umweltverträglichkeitsprüfung des AKW Temelín geleitet von der Richtlinie des Rates über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Richtlinie des Rates
85/337/EWG in der Fassung der Richtlinie 97/11/EG), insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von
Nachbarstaaten.
Zu diesem Zweck wurde auf der Grundlage einer Entschließung der Regierung der Tschechischen
Republik eine vierköpfige Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín
eingesetzt.
Die Kommission zur Überprüfung der Umweltverträglichkeit des AKW Temelín legte einen Bericht
vor und empfahl in dieser Funktion die Implementierung von 21 konkreten Maßnahmen (Anhang II).
Die Unterzeichner kommen überein, dass die Umsetzung der genannten Maßnahmen von
tschechischen und österreichischen Experten regelmäßig und gemeinsam im Rahmen des bilateralen
Abkommens über den Austausch von Informationen überwacht wird.
Darüber hinaus kommen die Tschechische Republik und Österreich überein, die bilaterale
Zusammenarbeit im Bereich der Notfallvorsorge zu intensivieren.
Kapitel VI – Kommerzieller Betrieb
Block 1 und 2 des AKW Temelín werden nur nach dem erfolgreichen Abschluss des technischen
Genehmigungsverfahrens und des Probelaufes in den kommerziellen Betrieb gestellt. Während dieser
Phasen müssen alle Tests, wie sie in den vom staatlichen Amt für nukleare Sicherheit genehmigten
Programmen vorgeschrieben sind und von den tschechischen Gesetzen verlangt werden, durchgeführt und
alle Kriterien entsprechend den Stand-der-Technik Sicherheitskriterien, wie sie in den Mitgliedstaaten der
EU vorherrschen, einschließlich des vorliegenden Protokolls, erfüllt werden. In jedem Fall ist die
Umsetzung der in Anhang I angeführten Sicherheitsmaßnahmen, die Voraussetzung für den sicheren
Betrieb des AKW Temelín im Einklang mit der Tschechischen Gesetzgebung sind, die Vorbedingung für
den kommerziellen Betrieb.
Kapitel VII – Freier Warenverkehr und Medienöffentlichkeit
Die Unterzeichner bewerten die Anstrengungen zur Erhaltung und Respektierung des freien Waren-
und Personenverkehrs positiv. Die Unterzeichner kommen ebenfalls überein, ihren diesbezüglichen
Verpflichtungen nach dem „Melker Protokoll“ auch weiterhin nachzukommen.
Kapitel VIII – Erweiterung
Ausgehend von dem Verständnis, dass die Tschechische Republik die Beitrittskonferenz umfassend
über die technischen und verfahrensmäßigen Aspekte sowie über den verbindlichen Charakter dieses
Dokumentes informieren wird, sowie ausgehend von dem Verständnis, dass die gemeinsame Position der
EU zum Energiekapitel die Information an die oben erwähnte Beitrittskonferenz entsprechend
wiedergeben wird, wird die Republik Österreich zustimmen, konstruktiv dazu beizutragen, die nächsten
Schritte für das Energiekapitel – wie im „Fahrplan“ von Nizza vorgesehen – einzuleiten, um dadurch mit
der Umsetzung des Protokolls zu beginnen.
Abschließende Bestimmungen
Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen des AKW Temelín garantieren die Unterzeichner die
Umsetzung der Schlussfolgerungen dieses Protokolls in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen
gesetzlichen Bestimmungen der Tschechischen Republik und mit internationalen Abkommen.
Die Unterzeichner stellen fest, dass die Umsetzung spezifischer Schritte dieser „Schlussfolgerungen
des Melker Prozesses und des Follow-up“ durch den stellvertretenden Premierminister und Außenminister
der Tschechischen Republik sowie durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft der Republik Österreich überwacht wird.
Ein „Fahrplan“ betreffend die Überwachung auf technischer Ebene im Rahmen des betreffenden
tschechisch-österreichischen bilateralen Abkommens, wie in diesem Protokoll vorgesehen, wird bis
spätestens 10. Dezember 2001 ausgearbeitet und durch den stellvertretenden Premierminister und
Außenminister der Tschechischen Republik und durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft der Republik Österreich vereinbart.
Entsprechend der Bedeutung, welche die EU der nuklearen Sicherheit beimisst und die vom
Europäischen Rat in Köln und Helsinki unterstrichen wurde, werden beide Seiten aktiv ein hohes
nukleares Sicherheitsniveau in der erweiterten EU unterstützen und fördern.
Österreich und die Tschechische Republik einigen sich auf das gemeinsame Ziel, die bilateralen
Verpflichtungen in diesen „Schlussfolgerungen“ in ein Protokoll zur Beitrittsakte aufzunehmen.
Brüssel, 29. November 2001
Miloš Zeman m. p. Wolfgang Schüssel m. p.
Anhang I
Gemäß Kapitel IV des Protokolls haben die Parteien „eine Expertenmission unter trilateraler
Beteiligung“ eingerichtet, die erstmals am 2. Februar 2001 nach Wien entsandt wurde, um die
hauptsächlichen Bedenken Österreichs zu identifizieren. Während einer darauf folgenden Mission nach
Prag und zum Kernkraftwerk Temelín am 15. und 16. März 2001 hörte dieselbe Expertenmission
Erläuterungen, die von Vertretern der Tschechischen Republik zu diesen Bedenken gegeben wurden. Fünf
Themenbereiche, zu denen für Österreich schwerwiegende Bedenken bestehen, wurden ausgewählt und
eingehend erörtert. Im Februar und im April wurden von tschechischer Seite zwei zusätzliche Workshops
zur Behandlung spezifischer technischer Fragen organisiert. Eine „Operational Safety Review Team
mission“ der IAEO war im Februar 2001 drei Wochen im Einsatz, um die Betriebssicherheit der Anlage
zu überprüfen. Die Schlussfolgerungen wurden der trilateralen Expertenmission vorgelegt. Ein letztes
gemeinsames Treffen fand am 15. und 16. Mai 2001 in Brüssel statt, um Lösungen der identifizierten
Probleme auf der in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegebenen Basis des letzten Standes der
Technik zu finden. Auf Ersuchen der österreichischen Seite fand am 30. Mai 2001 eine abschließende
Diskussion zwischen den Delegationsleitern in Brüssel statt.
Dieser Prozess ist in einem Arbeitspapier enthalten, das das Ergebnis der gemäß dem Melker
Protokoll (Juli 2001) eingerichteten Expertenmission unter trilateraler Beteiligung zusammenfasst. Es ist
unter der alleinigen Verantwortung der in den Prozess eingebundenen Experten der Europäischen
Kommission erstellt worden. Es fasst die Arbeit der trilateralen Mission zusammen. Zu jedem der
neunundzwanzig Themen, zu denen Bedenken geäußert wurden, bietet das Papier eine Zusammenfassung
der stattgefundenen Diskussionen. Um den Umfang dieses Papiers, in dem die Positionen der Parteien
dargestellt werden, einzuschränken, wurden diese Positionen zusammengefasst. Die Zusammenfassungen
stellen daher nicht immer die vorgebrachten Bedenken oder die Einzelheiten der zur Verfügung gestellten
Informationen in vollem Umfang dar.
Um ein wirkungsvolles „Trialog“-Follow-up im Rahmen des betreffenden tschechisch-österreichischen
bilateralen Abkommens zu ermöglichen, wird die weiter unten angeführte Sieben-Punkte
Struktur angenommen. Einzelne Punkte beziehen sich auf
– spezifische Ziele die beim Genehmigungsverfahren für die KKW Temelín Blöcke festgelegt
wurden;
–die Beschreibung des derzeitigen Standes und zukünftiger Maßnahmen, die seitens des
Lizenznehmers bzw. SUJB vorgesehen sind.
Jeder Diskussionspunkt wird entsprechend dem Arbeitsplan verfolgt werden, wie er beim jährlichen
Treffen im Rahmen des bilateralen tschechisch-österreichischen Abkommens vereinbart wird.
Eingedenk des von der EU zur Durchführung der Empfehlungen des Berichts der AQG/WPNS über
Nukleare Sicherheit im Kontext der Erweiterung vorgesehenen Beurteilungsverfahrens durch eine Peer
Group, sind sich die tschechische und österreichische Seite einig, dass insbesondere die ersten beiden im
Folgenden genannten Punkte diesem Beurteilungsverfahren unterzogen würden.
Punkt 1. Hochenergetische Rohrleitungen auf der + 28,8 m Bühne (länderspezifische Empfehlung
der AQG/WPNS)
Ziel
Sicherstellung, dass der Sicherheitsnachweis, der einen adäquaten Schutz gegen den Bruch
hochenergetischer Leitungen und daraus resultierender Versagen der Dampf – und Speisewasserleitungen
zeigt, den Anforderungen und der Praxis, wie sie innerhalb der EU breit angewendet werden, entspricht
und eine adäquate Kombination von Maßnahmen besteht.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Die Frage des Schutzes vor Brüchen von hochenergetischen Rohrleitungen und Folgeversagen von
Frischdampf- und Speisewasserleitungen ist in der bestehenden Genehmigung von Temelín Block 1
enthalten. Um die Unterschiede in den Expertenmeinungen hinsichtlich dieser Frage zu beseitigen, hat die
Aufsichtsbehörde eine neuerliche Überprüfung der Sicherheitsdokumentation in die Wege geleitet, um
neuerlich zu bewerten, ob in der EU weitgehend zur Anwendung kommende Erfordernisse und Praktiken
eingehalten werden. Zu diesem Zweck werden alternative Bewertungsmethoden ebenso wie Daten
herangezogen, die während der Inbetriebnahmeprüfungen von Block 1 gesammelt wurden. Das Ergebnis
dieser Bemühungen wird der Aufsichtsbehörde bis Ende September 2002 zur endgültigen Entscheidung
zur Verfügung gestellt werden. Je nach Ergebnis kann der Zeitplan für die Durchführung zusätzlicher
Sicherheitsmaßnahmen in die oben genannte Vorlage an die Aufsichtsbehörde Einzelheiten sind in der Sechsten Zusatzinformation zum Positionspapier über Kapitel 14 „Energie“ enthalten, die der EK im September 2001 vorgelegt wurden. einbezogen werden. Die
Unterzeichner sind sich einig, dass zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für beide Blöcke von der
Aufsichtsbehörde erwogen und, falls erforderlich, in die oben genannte Entscheidung mit eingeschlossen
werden, um das Ziel dieses Punktes zu erreichen.
Punkt 2. Qualifikation der Ventile (länderspezifische Empfehlung der AQG/WPNS)
Ziel
Nachweis der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit von Dampfsicherheits- und Abblaseventilen unter
dynamischer Belastung bei Durchströmen von Wasserdampfgemisch.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Der Nachweis der zuverlässigen Funktionstüchtigkeit von Dampfsicherheits- und Abblaseventilen ist
in der ursprünglichen Genehmigung von Temelín Block 1 enthalten. Um die Unterschiede in den
Expertenmeinungen hinsichtlich dieser Frage zu beseitigen, hat die Aufsichtsbehörde eine neuerliche
Überprüfung der Qualifikationsdokumentation in die Wege geleitet, um die Gültigkeit der Qualifikation
der Dampfsicherheitsventile Temelíns neuerlich zu bewerten. Das Ergebnis dieser Bemühungen wird der
Aufsichtsbehörde bis Ende September 2002 zur endgültigen Entscheidung zur Verfügung gestellt werden.
Je nach Ergebnis kann der Zeitplan für die Durchführung zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen in die oben
genannte Vorlage an die Aufsichtsbehörde einbezogen werden. Die Unterzeichner gehen davon aus, dass
zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für beide Blöcke von der Aufsichtsbehörde erwogen und, falls
erforderlich, in der oben genannten Entscheidung der Aufsichtsbehörde mit eingeschlossen werden, um
das Ziel dieses Punktes zu erreichen.
Punkt 3. Reaktordruckbehälterintegrität und Schockbelastung unter Temperatur und Druck
Ziel
Die Integrität des Reaktordruckbehälters (RPV) unter Schockbelastung durch Temperatur und Druck
(PTS) ist mit einer genügenden Sicherheitstoleranz gegen Sprödbruch während der gesamten Lebensdauer
des KKW aufrechtzuerhalten.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Das KKW Temelín wird nach den entsprechend der Westinghouse Methode entwickelten
Kurvenberechnungen für Thermoschock unter Druck (PT) kommissioniert und betrieben. Diese
Berechnungen werden um eine weitere PTS-Analyse für beide Blöcke unter Anwendung eines
schrittweisen Ansatzes bei voller Einhaltung der IAEO-Richtlinien für die PTS-Analyse erweitert. Die
PTS-Analyse wird im Einklang mit dem für diesen Punkt genehmigten Projektarbeitsplan fertig gestellt.
Punkt 4. Integrität der Primärkreislaufkomponenten – zerstörungsfreie Prüfung (NDT)
Ziel
Ausgewählte sicherheitsrelevante Komponenten des Primärkreislaufes werden unter Anwendung
zertifizierter NDT Methoden geprüft, um ihre Sicherheitsfunktion aufrechtzuerhalten.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Das NDT-Qualifikationsprogramm wird entsprechend dem ENIQ-Netzwerk (European Network for
Inspection Qualification), den Empfehlungen der Europäischen Aufsichtsbehörden (Dokument EUR
16802) und IAEO-Grundsätzen durchgeführt. Die Qualifikation der Prüfverfahren, bei denen Testblöcke
verwendet werden, wird spätestens bei der ersten Anwendung im Rahmen des betrieblichen
Prüfprogramms durchgeführt.
Punkt 5. Qualifikation von sicherheitsrelevanten Komponenten
Ziel
Alle Sicherheitssysteme müssen für die ihnen zugeordnete Sicherheitsfunktion qualifiziert sein.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Die seismische Qualifikation ist abgeschlossen. Die EMC-Qualifikation (elektromagnetische Verträglichkeit)
ist abgeschlossen. Die entsprechende Dokumentation ist abgeschlossen und archiviert. Im
Falle der umweltrelevanten Qualifikation sind alle nach dem Genehmigungsverfahren erforderlichen
Prozesse (Tests und/oder Analysen) durchgeführt worden. Die Qualifikation der Mess- und Regeltechnik
sowie der elektrischen Einrichtungen, die den Hauptteil der qualifikationsrelevanten Ausrüstung
darstellen, ist dokumentiert und in einem Standardformat archiviert. In einer begrenzten Anzahl von
Fällen (in denen die Ausrüstung zu Beginn der Neunzigerjahre beschafft wurde), hat die Aufsichtsbehörde
eine Übertragung der Qualifikationsdokumente in das Standardformat bis Ende 2001 gefordert. Diese
Vorlagen unterliegen der Überprüfung und Genehmigung seitens der Aufsichtsbehörde, wobei den
Erfordernissen der Zugänglichkeit der Dokumente nach modernsten Standards Rechnung zu tragen ist.
Punkt 6. Erdbebengefährdung des Standortes
Ziel
Für den Standort der Einrichtung ist die Erdbebengefährdung als eine der möglichen externen
Gefahren zu berücksichtigen.
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Das KKW Temelín ist einem gewissenhaften Standortauswahlverfahren bezüglich einer möglichen
Erdbebengefährdung unterzogen worden. Der tschechische Standard für dieses Verfahren beruht auf
Empfehlungen der IAEO. Eine Reihe von schriftlichen Unterlagen, die dieses Verfahren belegen, wurde
vor und im Laufe des „Trialogs“ veröffentlicht. Auf Grund der Komplexität dieser Frage und zur
Förderung des gegenseitigen Verständnisses wird im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit ein
diesbezüglicher Workshop veranstaltet.
Punkt 7. Fragen im Zusammenhang mit schweren Unfällen
Ziel
Wirksame Vermeidung und Verringerung der Folgen auslegungsüberschreitender Störfälle (schwerer
Unfälle).
Derzeitiger Stand und geplante spezifische Maßnahmen
Hinsichtlich auslegungsüberschreitender Störfälle gibt es im KKW Temelín derzeit eine Reihe von
Maßnahmen, die die Folgen von Störfällen vermeiden oder verringern sollen. Diese schließen unter
anderem Software- und Hardwaremaßnahmen, wie zum Beispiel symptomorientierte Notfallbetriebsvorschriften,
technisches Hilfszentrum, Überwachungssystem für Störfallfolgen, Notfallvorsorge mit ein.
Zum Zwecke der Notfallvorsorge wurde die PSA Probalistic Safety Assessment angewendet, mit dem Ziel, Ereignisse mit
verschiedenen Eintrittshäufigkeiten, aber ähnlichen Endeffekten, zu identifizieren und in Gruppen
einzuteilen. Auf der Grundlage dieser Beurteilung wurde das relative Risiko für spezifische Ereignisse
eingeschätzt, um jene davon auszuwählen, die zur Bestimmung von Notfallmaßnahmen dienen werden
(vorausgeplante, reaktive).
Richtlinien zum Management schwerer Unfälle (SAMG) als ein dem letzten Stand entsprechendes
Instrument werden das gesamte System der folgenverringernden Maßnahmen bezüglich des Managements
von auslegungsüberschreitenden Störfällen ergänzen. Der Abschluss des Projekts für die Entwicklung der
SAMG ist für Ende 2002 geplant und wird anschließend evaluiert werden.
Zur Förderung des beiderseitigen Verständnisses werden im Rahmen des bilateralen Abkommens
Tätigkeiten in zwei Richtungen hin unternommen
a) Eine Arbeitsgruppe zum Vergleich von Berechnungen hinsichtlich der radiologischen Folgen von
BDBA Auslegungsüberschreitende Störfälle wird eingerichtet, um die Grundlagen für eine Notfallvorsorge zu harmonisieren.
b) Der Informationsaustausch zu den SAMG wird die Erörterung der analytischen Grundlage wie
auch der entsprechenden Software- und Hardwaremaßnahmen mit einschließen.
Anhang II
Mit dem Ziel einer Minimierung der Besorgnisse vor allem der österreichischen Öffentlichkeit
empfiehlt die Kommission (neben einem standardmäßigen Monitoring des Strahlenmesslabors des AKW
Temelín, einem standardmäßigen Monitoring im Bereich des Messnetzes des Tschechischen
Hydrometeorologischen Institutes ua.), ein über dem Standard liegendes unabhängiges Monitoring der
Betriebsunfälle des AKW sicherzustellen.
Die optimale Lösung für über dem Standard liegende Maßnahmen ist die Durchführung von
Forschungsaufgaben, die aus Mitteln der Wissenschafts- und Forschungsförderung des Regierungsrates
der Tschechischen Republik finanziert werden.
1. Errichtung eines Systems zur laufenden Information der Öffentlichkeit sowohl über die aktuellen
Werte der die Umwelt auf Grund des Betriebes des AKW Temelín beeinflussenden Faktoren
(Online-Ausleitungen) und über die Entwicklung von Zeitsequenzen ausgewählter Parameter des
Umwelteinflussmonitoring (laufend aktualisierte Diagramme, Photoaufnahmen des erdfernen
Überwachungssystems, Ergebnisse des Biomonitoring usw.) sowie über andere wichtige Fakten
(zB von seismologischen Stationen in Südböhmen gemessene Erdbeben im Alpenraum, ...). Alle
diese Daten würden auf den Internetseiten des AKW Temelín, auf öffentlich zugänglichen
Bildschirmen in Týn nad Vltavou und G80eské BudGB3jovice und im AKW Temelín-Informationszentrum
angezeigt werden.
2. Sicherstellung einer laufenden Messung der gasförmigen radioaktiven Ableitungen im Rahmen
des Betriebsnetzwerks des Investors des AKW Temelín.
3. Laufende Verbesserung und Modernisierung des bereits bestehenden und von den staatlichen
Stellen der Tschechischen Republik betriebenen Strahlenüberwachungsnetzes.
4. Regelmäßige Information der Öffentlichkeit in der Tschechischen Republik, in Österreich und in
der Bundesrepublik Deutschland über alle Messungen.
5. Ständige Überwachung der Auswirkungen der Kühltürme des AKW Temelín auf das Klima auch
in der weiteren Umgebung (durch das bestehende Netz von Messstationen des Tschechischen
Hydrometeorologischen Institutes).
6. Sicherstellung einer unabhängigen und laufenden Kontrolle der Auswirkungen des Betriebs des
AKW Temelín in den folgenden Bereichen
– Sicherung der Versorgung und Qualität des Trinkwassers unter dem Aspekt des Kernkraftwerks
und der Auswirkungen des Kernkraftwerks auf die Wasserresourcen in der Umgebung
des AKW Temelín;
– Sicherung der Versorgung und Qualität des technischen Wassers unter dem Aspekt des
Kernkraftwerks;
–Auswirkungen von Emissionen auf das Wassersystem und Risiko einer radioaktiven
Verunreinigung des Rezipienten als Folge von Tritiumwasser und anderen Wassereinleitungen,
einschließlich der Auswertung der Temperaturauswirkungen sowie Akkumulierungs- und
Synergieauswirkungen von Schadstoffen (zB durch Eutrophierung) im Orlík-Staubecken;
– Auswirkungen von Emissionen auf die Atmosphäre, Überprüfung der thermischen Belastung
und Bildung von Wasserdampf bei Kühltürmen;
– Auswirkungen auf landwirtschaftliche Aktivitäten und Forstwirtschaft.
7. Erteilung des Auftrags, eine Bodenkarte der Umgebung des Kernkraftwerks in digitalisierter
Form zum Zweck einer Oberflächengeneralisierung der Auswirkungen auf die Pedosphäre
(Bodensphäre) unter dem Gesichtspunkt einer weiteren dynamischen Entwicklung zu erstellen.
8.Sicherstellung von Voraussetzungen für ein seismisches Monitoring (einschließlich der
Errichtung eines Monitoringzentrums angesiedelt im Bereich des AKW Temelín, letztendlich im
Informationszentrum). Der Hauptzweck dieses Zentrums wird es sein, die Öffentlichkeit, die
staatlichen Organisationseinheiten und die Gemeindeverwaltungen über die Auswirkungen von
Erdbeben auf den Standort und die Umgebung des AKW Temelín zu informieren.
9. Gewährleistung einer laufenden Wartung und Wiederherstellung aller technischen Einrichtungen
und Instrumente des Kernkraftwerks entsprechend dem aktuellen Stand der technischen
Entwicklung und dem Wissensstand auf dem Gebiet der Seismik.
10.Sicherstellung der Bestimmung radioaktiver Substanzen in den Oberflächenwasser-,
Grundwasser- und Trinkwasserresourcen sowie in den Komponenten des Nahrungsmittelkorbes
im Rahmen des Programmes des Strahlenüberwachungsnetzwerks der Tschechischen Republik.
11. Schaffung der Voraussetzungen für die Durchführung der Studie zur Überwachung des
Gesundheitszustandes von etwa 30000 Bewohnern der Umgebung des AKW Temelín mit Hilfe
epidemiologischer und radiobiologischer Methoden (zB mittels Chromosomenanalyse).
12. Erstellung eines Konzeptes für eine ständige soziologische Untersuchung der Bevölkerung im
weiteren Umkreis des AKW Temelín, sowie Schaffung der Voraussetzung für die Durchführung
der vorgeschlagenen Programme und der damit zusammenhängenden Maßnahmen im Bereich
von Informatik sowie Kultur- und Bildungsaktivitäten.
13. Diskussion über eine Revitalisierung der Umgebung des AKW Temelín als Kompensation für die
Umweltauswirkungen während der Errichtung des AKW Temelín, sowie über eine umgekehrte
Revitalisierung der geschädigten Flussabschnitte einschließlich dem Beginn einer Diskussion
über ein System zu Revitalisierung im betroffenen Abschnitt des Stropnice-Flussbeckens.
14. Sicherstellung der Erhaltung (Milderung unerwünschter Folgen) von Subxerophythen-Standorten
des früheren Militärgeländes von Litoradlice und von wertvollen Sumpfgebieten im Bereich des
neuen Staubeckens im Strouha-Flussbecken.
15. Sicherstellung der Überwachung der Radionuklidakkumulierung in biologischem Material –
Moos, Waldböden und Fichtenrinden – und weitere Überwachung von Radionukliden in Fischen.
16. Überwachung der Auswirkungen von Abwasser und Regenwasser mit Hilfe eines getrennten
chemischen und biologischen Überwachungssystems
– In Býšov im Strouha-Flussbecken;
– Überwachung des Sauerstoffgehalts und der Temperatur in ausgewählten Abschnitten der
Moldau;
– Jahreszeitlich bedingtes Auftreten von Plankton in den Stauseen von G2AG50GB3G58G4DG51G58G4BG45G47, G2DG51GC5G47G50G55G4DG51
und Orlík und in ausgewählten Modellteichbecken in der Umgebung des AKW Temelín,
daneben Beibehaltung bzw. Ausbau der Überwachung von Veränderungen der
Chlorophyllkonzentration im Orlík-Stausee mit einem Schwerpunkt auf der Messung des
Planktonanteils mit Hilfe einer Probenentnahmestelle unterhalb von KoGC5ensko;
– Ausweitung der Überwachung von Veränderungen in den Gewässer-Ökosystemen durch
Überwachung der Veränderungen in der Zooplankton-Zusammensetzung auf Grund seiner
Sensitivität auf Veränderungen der Wassertemperatur und der trophischen Struktur der
Gewässer-Ökosysteme.
17. Errichtung eines langfristigen (auch retrospektiven) Überwachungssystems im Hinblick auf
Veränderungen der Landschaft mittels multispektraler Satellitendatenanalyse, mit besonderer
Eignung für die Überwachung von Veränderungen von Feuchtigkeit und Temperatur der
Landschaft im Verhältnis zu Veränderungen der Vegetationsstruktur und -funktion. Wir
empfehlen eine jährliche Überprüfung der Satellitendaten und Schaffung eines Grundschlüssels
für Satellitendaten einschließlich einer Definiton der wichtigsten Biotope mit Waldgebieten
anhand von Satellitenfotos und die Sicherstellung einer regelmäßigen allgemeinen Darstellung in
diesem Zusammenhang in Fünf-Jahres-Abständen. Betreffend die Reichweite einzelner Fotos
besteht die Möglichkeit einer objektiven Überprüfung von Veränderungen, welche die Grenze zu
Österreich und der Bundesrepublik Deutschland überschreiten könnten.
18. Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Pflege von Restbeständen an immateriellen
Kulturwerten in der Umgebung des AKW Temelín (einschließlich der Aussicht auf rund 65
Kulturdenkmäler) seitens des Betreibers des AKW Temelín als Kompensation für die
Beeinträchtigung der historischen Landschaftsstruktur während der Errichtungsphase.
19.Entscheidung über die weitere Verwendung über die abgebrannten Brennstäbe oder
Sicherstellung eines endgültigen Tiefenendlagers innerhalb eines Zeitraums von 65 Jahren in
Übereinstimmung mit dem von der Regierung der Tschechischen Republik genehmigten
Konzept zur Entsorgung der abgebrannten Brennstäbe.
20. Beseitigung der stark konservativen Berechnung der Auslegungsstörfälle und Übergang auf die
Bewertung des Best-estimate-Typs; Vergleich der innerstaatlichen mit den ausländischen
Berechnungsdiagrammen.
21. Verbesserung des Indikationssystems für das mögliche Eintreten von Störfällen einschließlich
seiner Überprüfung; zu diesem Zweck Übung der Notfallbereitschaft und gegebenenfalls eine
Aktualisierung der Notfallpläne (Voraussetzungen für rasche Informationsübermittlung,
Handlungsfähigkeit und Koordination von Notfallmaßnahmen.