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266_1995 AT

266. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 266. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 550/1994, insbesondere dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die Lehrpläne für Berufsschulen, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 757/1994, wird wie folgt geändert

1. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst, BGBl. Nr. 757/1994, mit der die Lehrpläne für Berufsschulen geändert werden, wird aufgehoben.

2. Gleichzeitig mit der Aufhebung der Verordnung BGBl. Nr. 757/1994 gelten die Lehrpläne für Berufsschulen BGBl. Nr. 430/1976 wieder in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977, 103/1982, 479/1983, 148/1984, 138/1986, 414/1987, 268/1989, 555/1990, 166/1991, 252/1992 und 556/1993.

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