Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
266_1987 AT

266. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Steiermark

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 266. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Steiermark

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 299, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 261/1984 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Im Land Steiermark sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und

Forstwirtschaft vom 14. Dezember 1979, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Steiermark neu

bestimmt werden, BGBl. Nr. 547/1979, außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →