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266_1983 AT

266. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 266. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes 1969,

BGBl. Nr. 422, in der Fassung der BGBl.

Nr. 510/1974 und Nr. 335/1979 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 27. Jänner 1981, BGBl. Nr. 71, über die

Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

in der Fassung der Verordnung

vom 18. Mai 1982, BGBl. Nr. 250, wird wie folgt

geändert

Die Grenzkontrollstelle SUBEN-AUTOBAHN

wird zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt.

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