266_1970
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266. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pyhrnpaß Straße auf eine neu herzustellende Straßentrasse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 266. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pyhrnpaß Straße auf eine neu herzustellende Straßentrasse
1970_266_0 266. Verordnung: Umlegung eines Teiles der Pyhrnpaß Straße auf eine neu herzustellende Straßentrasse
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Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
Das Teilstück der Pyhrnpaß Straße im Bereich
der Gemeinde Kirchdorf a. d. Krems wird von
km 33,600 (alt) bis km 34,400 (alt) auf ein neu
herzustellendes Straßenteilstück umgelegt. Dieses
zweigt bei km 33,600 (alt) von der bestehenden
Trasse der Pyhrnpaß Straße ab, verläuft sodann
in südlicher Richtung westlich des Ortskernes der
Gemeinde Kirchdorf in einem Abstand bis zu
180 m von der alten Trasse und bindet bei
km 34,400 (alt) wieder in die bestehende Trasse
der Pyhrnpaß Straße ein.