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266_1947 AT

266. Verordnung: Änderung des örtlichen Wirkungsbereiches von Trägern der Krankenversicherung anläßlich der verwaltungsmäßigen Rückgliederung des Verwaltungsbezirkes Lienz an Tirol.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 266. Verordnung: Änderung des örtlichen Wirkungsbereiches von Trägern der Krankenversicherung anläßlich der verwaltungsmäßigen Rückgliederung des Verwaltungsbezirkes Lienz an Tirol.

Auf Grund des § 5, Abs. (6), und des § 120,

Abs. (3), des Bundesgesetzes vom 12. Juni 1947,

B. G. Bl. Nr. 142, über die Überleitung zum

österreichischen Sozialversicherungsrecht (Sozialversicherungs-

Überleitungsgesetz — SV-ÜG.)

wird verordnet

§ 1. Der örtliche Wirkungsbereich der Gebietskrankenkasse

für Tirol und der Landwirtschaftskrankenkasse

für Tirol wird auf den Verwaltungsbezirk

Lienz erstreckt.

§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1948

in Kraft.

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