265. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Studienförderung für Studierende an Konservatorien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 5 Abs. 3, 24 und 37 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/1999, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Finanzen und hinsichtlich des § 37 Abs. 4 auch im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die
Studienförderung für Studierende an Konservatorien, BGBl. II Nr. 22/1997, zuletzt geändert durch die
Verordnung BGBl. II Nr. 193/1998, wird wie folgt geändert
1. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) Die Z 12 der Anlage zu dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 265/1999 ist auf Anträge für Studienförderungen ab dem Studienjahr 1998/99 anzuwenden.“
2. Nach § 3 wird folgender § 4 angefügt
„§ 4. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2003 außer Kraft.“
3. In der Anlage wird nach der Z 11 (Johann-Joseph-Fux-Konservatorium) folgende Z 12 samt
Überschrift angefügt
„12. Gustav Mahler Konservatorium