265. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 4 und 7 des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern
und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, sowie der §§ 7, 8, 39 und 40 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl.
Nr. 139/1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 468/1995, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Eignungsprüfungen, Abschlußprüfungen
und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern,
BGBl. Nr. 530/1992, zuletzt geändert durch Verordnung BGBl. Nr. 49/1993, wird wie folgt
geändert
1. Im § 18 wird folgender Abs. 4 angefügt:,,
(4) Die Anlagen B.3 und C.20 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl.
Nr. 265/1996 treten mit 1. Mai 1996 für die Lehrgänge, die ab diesem Zeitpunkt eingerichtet werden, in
Kraft.“
2. Die Anlage B.3 lautet:,,
Anlage B.3
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern
Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt
Beherrschung sämtlicher technisch-taktischer Fertigkeiten in hohem Tempo unter Zeitdruck auf beengtem
Raum.
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainern umfaßt
a) Je eine mündliche Prüfung in
– Sportbiologie
– Sportpsychologie
– Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik
– Trainingslehre
– Spezielle Trainingslehre
b) Eine praktische Prüfung in
– Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).“
3. Nach Anlage C.19 wird folgende Anlage C.20 eingefügt:,,
Anlage C.20
Praktische Prüfung im Rahmen der Eignungsprüfung für den Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren
Die praktische Prüfung gem. § 2 Abs. 1 lit. b umfaßt
a) Grundtechnik
b) Persönliches Können im Spiel
c) Ausdauertest
Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren
Die Abschlußprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktoren umfaßt
a) Je eine mündliche Prüfung in
aa) Sportbiologie
bb) Erste Hilfe
cc) Pädagogik, Didaktik und Methodik
dd) Spezielle Trainingslehre
b) Eine praktische Prüfung in
– Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).“