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265_1995 AT

265. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Verordnung: Änderung der Verordnung über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Qualitätsklassengesetzes, BGBl. Nr. 161/1967, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 904/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit und Konsumentenschutz und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über Qualitätsklassen für Speisekartoffeln, BGBl. Nr. 76/1994, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 1 erster Satz lautet

„Diese Verordnung gilt für Speisekartoffeln (Erdäpfel) und Speisefrühkartoffeln (Heurige Erdäpfel) der Art ,Solanum tuberosum L.´ aus der Unterposition 0701 90 der Kombinierten Nomenklatur."

2. Die Anlage 1 lautet

„Anlage 1

Einteilung der Speisekartoffeln nach dem Kochtyp

3. Die Anlage 2 lautet

„Anlage 2

Einteilung der Speisekartoffeln nach der äußeren Form

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