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265. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, wird bekanntgemacht

Der folgende von der Katholischen Kirche

erlassene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht

tritt ab 1. September 1990 schulstufenweise

aufsteigend an die Stelle des in Anlage A,

Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht)

zur Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 20. Jänner 1975, mit

welcher Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von

Leibeserziehern und Sportlehrern erlassen werden;

Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

an diesen Schulen, BGBl. Nr. 201/1975,

zuletzt geändert durch die Verordnung . BGBl.

Nr. 202/1987, im Unterabschnitt a) (Katholischer

Religionsunterricht) bekanntgemachten Lehrplanes

„a) Katholischer Religionsunterricht

Bildungsziele

Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der

Schulen gemäß dem Bundesgesetz über Schulen zur

Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

sowie unter Bedachtnahme auf die allgemeinen

Bildungsziele in den Lehrplänen der einzelnen

Lehrgänge, soll auch der Religionsunterricht vor

allem auf die spezielle berufliche Situation der

zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ausgerichtet

sein. Ausgangspunkt ist das Kulturphänomen

„Sport". Dieses gilt es hinsichtlich ethischer,

philosophisch-anthropologischer und theologischer

Grundlagen zu reflektieren, zu begründen und in

seinen Problemen richtungsweisend aufzuarbeiten.

Der Religionsunterricht hat ausgehend von einem

anthropologischen Grundansatz die theologische

Dimension, vor allem in den ethisch-anthropologischen

Fragen sowie die Letztbegründung und

ganzheitliche Einordnung in den christlichen

Lebensentwurf aufzuzeigen und Jesus Christus als

Sinnantwort für den Menschen zu verkünden. Der

Unterricht soll in besonderer Weise gewissensbildend

wirken sowie Erziehung zu Frieden und

verantworteter Freizeit sein. Der Religionsunterricht

soll darlegen, daß Sport kein Religionsersatz

sein kann. In den Unterricht ist daher die

zeitgemäße Begründung des Sonntagsgottesdienstes

einzubauen. Probleme der Freizeit-, Wochenend-

und Sportentwicklung müssen aufgezeigt werden.

Die positiven Werte des Sports sind überzeugend

herauszuarbeiten und auf Fehlentwicklungen muß

aufmerksam gemacht werden. Die Leiblichkeit des

Menschen ist biblisch aufzuweisen, zu begründen

und zu bewerten.

Didaktische Grundsätze

Zur Erreichung der Bildungsziele ist es erforderlich,

von der Vorbildung und von der konkreten

Situation der Schüler auszugehen. Je lebensnäher

und erfahrungsbezogener die einzelnen Themen

dargeboten werden, um so eher wird eine spätere

Umsetzung durch die zukünftigen Leibeserzieher

und Sportlehrer ermöglicht. Eine Reihe von

Themen (zB Konfliktregelung und christliches

Verzeihen) können in einer offenen und lebensnahen

Diskussion vom Bereich des Sports auf andere

Lebensbereiche (zB Ehe und Familie) übertragen

werden.

Großer Wert muß auf eine entsprechende

Motivation, auf interessante Darbietung sowie auf

sport(art)spezifische Themen gelegt werden. Nach

Möglichkeit soll der Religionslehrer persönliche

Erfahrungen im Sport in den Religionsunterricht

einbringen. Durch den Einsatz geeigneter Medien,

vor allem aus dem Bereich des Sports, soll der

Unterricht anschaulich und motivierend gestaltet

werden.

Im Hinblick auf das Alter der Auszubildenden

sind vor allem die didaktischen Grundsätze der

Erwachsenenbildung anzuwenden.

Die besonderen Ausbildungsformen (Lehrgänge

in Kursform mit sehr vielen Unterrichtsstunden)

müssen auch im Religionsunterricht berücksichtigt

werden. Aus pädagogischen und organisatorischen

Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene

Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines

Blockunterrichtes erfüllt werden. Der Lehrplan ist

ein Rahmenlehrplan. Entsprechend der unterschiedlichen

Dauer (ein bis acht Semester) und der

Verschiedenartigkeit der Ausbildungsgänge ist der

Lehrstoff des vorhandenen Lehrplanes entsprechend

zu kürzen und auszuwählen.

Lehrstoff

KERNTHEMEN

A. Werterziehung im Sport

Ehrlichkeit, Selbstbeherrschung, Selbstlosig-

keit, verzeihen und sich entschuldigen lernen,

Schmerzen und Ungerechtigkeit ertragen

lernen, Wahrhaftigkeit beim Spiel, Verstellung

und Lüge.

B. Fairneß

Abriß einer philosophischen Ethik über die

Frage von „Gut und Böse": Kant —

Kategorischer Imperativ; Thomas v. Aquin —

Naturrechtsethik; Neues Testament — Goldene

Regel. Die Schwächen europäischer

Ethiken aufzeigen (Utilitarismus, Durchschnittsmoral,

Erfolgsethik, Hedonismus . . .).

Darlegung der ethischen Problematik des

reinen „Erfolgssports" anhand des „taktischen

Fouls"; Gegenkonzepte gegen Gewaltstrukturen

aufzeigen und positive Möglichkeiten,

die zum Erfolg führen können,

aufzeigen. Bibeltexte (Bergpredigt, Rangstreit

der Jünger, vom sinnlosen Reichtum ua.).

C. Hochleistungs- und Berufssport

Den positiven Sinn ua. am Gleichnis von den

Talenten, Grenzen und Unsinn desselben

aufzeigen (Gewalt, Egoismus, Haß, unfaire

Praktiken, Verzweckung von Menschen für

Show und Kommerz).

D. Konflikte im Sport

Wert-, Normen-, Interessen- und Rollenkonflikte;

damit im Zusammenhang der Konflikt

zwischen Gottesdienstbesuch und Sportveranstaltungen

am Sonntagvormittag (besonders

für Jugendliche und Ministranten);

richtige und falsche Konfliktlösungsstrategien.

Orientierung an Jesus Christus bei

Konfliktlösung: Kreuz auf sich nehmen

(Grenze von Konfliktlösungen), Gleichnis

vom verlorenen Sohn (verzeihen lernen); das

Hohelied der Liebe nach Paulus ua. Bibeltexte;

am Beispiel „Trainereffekt" eine

oftmalig falsche und „billige" Konfliktlösung

aufzeigen; der Trainer muß selbst lernen und

lehren, vor allem in Kampfsportarten, verzeihen

und vergessen können, Ungerechtigkeiten

ertragen, sich entschuldigen lernen.

Schuld und Vergebung.

E. Weitere Themen

Profiethik, Schiedsrichterethik, Medienethik,

Extremsportarten, Verantwortung für, die

Gesundheit, Aussagen der christlichen Morallehre

und der christlichen Soziallehre.

Erweiterungsthemen

Doping, ethische Bewertung des Boxsports,

Kinderhochleistungssport, Sport und Umwelt (Respekt

und Verantwortung für die Schöpfung);

Leibfeindlichkeit des Christentums? Gewissen,

Sünde und Schuld, das Böse, Erlösung und Umkehr,

Menschenwürde und Menschenrechte, ethische

Strukturprobleme der Geschlechter ua."

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