265. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,
BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch
das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, wird bekanntgemacht
Der folgende von der Katholischen Kirche
erlassene Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht
tritt ab 1. September 1990 schulstufenweise
aufsteigend an die Stelle des in Anlage A,
Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht)
zur Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 20. Jänner 1975, mit
welcher Lehrpläne für Schulen zur Ausbildung von
Leibeserziehern und Sportlehrern erlassen werden;
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
an diesen Schulen, BGBl. Nr. 201/1975,
zuletzt geändert durch die Verordnung . BGBl.
Nr. 202/1987, im Unterabschnitt a) (Katholischer
Religionsunterricht) bekanntgemachten Lehrplanes
„a) Katholischer Religionsunterricht
Bildungsziele
Unter Bedachtnahme auf die Aufgaben der
Schulen gemäß dem Bundesgesetz über Schulen zur
Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
sowie unter Bedachtnahme auf die allgemeinen
Bildungsziele in den Lehrplänen der einzelnen
Lehrgänge, soll auch der Religionsunterricht vor
allem auf die spezielle berufliche Situation der
zukünftigen Leibeserzieher und Sportlehrer ausgerichtet
sein. Ausgangspunkt ist das Kulturphänomen
„Sport". Dieses gilt es hinsichtlich ethischer,
philosophisch-anthropologischer und theologischer
Grundlagen zu reflektieren, zu begründen und in
seinen Problemen richtungsweisend aufzuarbeiten.
Der Religionsunterricht hat ausgehend von einem
anthropologischen Grundansatz die theologische
Dimension, vor allem in den ethisch-anthropologischen
Fragen sowie die Letztbegründung und
ganzheitliche Einordnung in den christlichen
Lebensentwurf aufzuzeigen und Jesus Christus als
Sinnantwort für den Menschen zu verkünden. Der
Unterricht soll in besonderer Weise gewissensbildend
wirken sowie Erziehung zu Frieden und
verantworteter Freizeit sein. Der Religionsunterricht
soll darlegen, daß Sport kein Religionsersatz
sein kann. In den Unterricht ist daher die
zeitgemäße Begründung des Sonntagsgottesdienstes
einzubauen. Probleme der Freizeit-, Wochenend-
und Sportentwicklung müssen aufgezeigt werden.
Die positiven Werte des Sports sind überzeugend
herauszuarbeiten und auf Fehlentwicklungen muß
aufmerksam gemacht werden. Die Leiblichkeit des
Menschen ist biblisch aufzuweisen, zu begründen
und zu bewerten.
Didaktische Grundsätze
Zur Erreichung der Bildungsziele ist es erforderlich,
von der Vorbildung und von der konkreten
Situation der Schüler auszugehen. Je lebensnäher
und erfahrungsbezogener die einzelnen Themen
dargeboten werden, um so eher wird eine spätere
Umsetzung durch die zukünftigen Leibeserzieher
und Sportlehrer ermöglicht. Eine Reihe von
Themen (zB Konfliktregelung und christliches
Verzeihen) können in einer offenen und lebensnahen
Diskussion vom Bereich des Sports auf andere
Lebensbereiche (zB Ehe und Familie) übertragen
werden.
Großer Wert muß auf eine entsprechende
Motivation, auf interessante Darbietung sowie auf
sport(art)spezifische Themen gelegt werden. Nach
Möglichkeit soll der Religionslehrer persönliche
Erfahrungen im Sport in den Religionsunterricht
einbringen. Durch den Einsatz geeigneter Medien,
vor allem aus dem Bereich des Sports, soll der
Unterricht anschaulich und motivierend gestaltet
werden.
Im Hinblick auf das Alter der Auszubildenden
sind vor allem die didaktischen Grundsätze der
Erwachsenenbildung anzuwenden.
Die besonderen Ausbildungsformen (Lehrgänge
in Kursform mit sehr vielen Unterrichtsstunden)
müssen auch im Religionsunterricht berücksichtigt
werden. Aus pädagogischen und organisatorischen
Gründen kann das in der Stundentafel vorgesehene
Stundenausmaß ganz oder teilweise in Form eines
Blockunterrichtes erfüllt werden. Der Lehrplan ist
ein Rahmenlehrplan. Entsprechend der unterschiedlichen
Dauer (ein bis acht Semester) und der
Verschiedenartigkeit der Ausbildungsgänge ist der
Lehrstoff des vorhandenen Lehrplanes entsprechend
zu kürzen und auszuwählen.
Lehrstoff
KERNTHEMEN
A. Werterziehung im Sport
Ehrlichkeit, Selbstbeherrschung, Selbstlosig-
keit, verzeihen und sich entschuldigen lernen,
Schmerzen und Ungerechtigkeit ertragen
lernen, Wahrhaftigkeit beim Spiel, Verstellung
und Lüge.
B. Fairneß
Abriß einer philosophischen Ethik über die
Frage von „Gut und Böse": Kant —
Kategorischer Imperativ; Thomas v. Aquin —
Naturrechtsethik; Neues Testament — Goldene
Regel. Die Schwächen europäischer
Ethiken aufzeigen (Utilitarismus, Durchschnittsmoral,
Erfolgsethik, Hedonismus . . .).
Darlegung der ethischen Problematik des
reinen „Erfolgssports" anhand des „taktischen
Fouls"; Gegenkonzepte gegen Gewaltstrukturen
aufzeigen und positive Möglichkeiten,
die zum Erfolg führen können,
aufzeigen. Bibeltexte (Bergpredigt, Rangstreit
der Jünger, vom sinnlosen Reichtum ua.).
C. Hochleistungs- und Berufssport
Den positiven Sinn ua. am Gleichnis von den
Talenten, Grenzen und Unsinn desselben
aufzeigen (Gewalt, Egoismus, Haß, unfaire
Praktiken, Verzweckung von Menschen für
Show und Kommerz).
D. Konflikte im Sport
Wert-, Normen-, Interessen- und Rollenkonflikte;
damit im Zusammenhang der Konflikt
zwischen Gottesdienstbesuch und Sportveranstaltungen
am Sonntagvormittag (besonders
für Jugendliche und Ministranten);
richtige und falsche Konfliktlösungsstrategien.
Orientierung an Jesus Christus bei
Konfliktlösung: Kreuz auf sich nehmen
(Grenze von Konfliktlösungen), Gleichnis
vom verlorenen Sohn (verzeihen lernen); das
Hohelied der Liebe nach Paulus ua. Bibeltexte;
am Beispiel „Trainereffekt" eine
oftmalig falsche und „billige" Konfliktlösung
aufzeigen; der Trainer muß selbst lernen und
lehren, vor allem in Kampfsportarten, verzeihen
und vergessen können, Ungerechtigkeiten
ertragen, sich entschuldigen lernen.
Schuld und Vergebung.
E. Weitere Themen
Profiethik, Schiedsrichterethik, Medienethik,
Extremsportarten, Verantwortung für, die
Gesundheit, Aussagen der christlichen Morallehre
und der christlichen Soziallehre.
Erweiterungsthemen
Doping, ethische Bewertung des Boxsports,
Kinderhochleistungssport, Sport und Umwelt (Respekt
und Verantwortung für die Schöpfung);
Leibfeindlichkeit des Christentums? Gewissen,
Sünde und Schuld, das Böse, Erlösung und Umkehr,
Menschenwürde und Menschenrechte, ethische
Strukturprobleme der Geschlechter ua."