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265_1987 AT

265. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Salzburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Salzburg

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 299, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 261/1984 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Im Land Salzburg sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und

Forstwirtschaft vom 14. Dezember 1979, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Salzburg neu bestimmt

werden, BGBl. Nr. 546/1979, außer Kraft.

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