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265_1986 AT

265. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Vorlage von Vermögensnachweisen durch Unternehmen der Vertragsversicherung

Auf Grund der §§ 77 Abs. 6 und 78 Abs. 9 Versicherungsaufsichtsgesetz,

BGBl. Nr. 569/1978, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen

vom 4. Dezember 1978, BGBl. Nr. 654, über

die Vorlage von Vermögensnachweisen durch

Unternehmen der Vertragsversicherung in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 282/1982 und

BGBl. Nr. 119/1984 wird wie folgt geändert

§ 3 lautet

„§ 3. Sind amtliche Vordrucke aufgelegt, so sind

sie für die Meldungen nach § 1 Abs. 1 zu verwenden.

Für die Meldungen nach § 1 Abs. 2 brauchen

sie nicht verwendet zu werden, doch sind diese

unter Bedachtnahme auf ihre Gliederung zu erstellen,

wobei nicht benötigte Positionen entfallen können."

Artikel II

Diese Verordnung ist erstmals auf Stichtage nach

dem 31. Dezember 1985 anzuwenden.

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