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265_1966 AT

265. Bundesgesetz: Abänderung des Kraftfahrliniengesetzes 1952

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Bundesgesetz: Abänderung des Kraftfahrliniengesetzes 1952

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Kraftfahrliniengesetz 1952, BGBl. Nr. 84,

wird wie folgt abgeändert

Im § 18 Abs. 1 ist die Datumsangabe „31. Jänner

1967" durch die Datumsangabe „31. Jänner

1982" zu ersetzen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte

Unternehmungen im Einvernehmen

mit dem Bundesministerium für Handel, Gewerbe

und Industrie betraut.

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