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265_1962 AT

265. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Steiermark.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Verordnung: Ausdehnung der Krankenversicherung nach dem Bundesangestellten-Krankenversicherungsgesetz 1937 auf die öffentlich-rechtlichen Bediensteten einiger Gemeinden des Bundeslandes Steiermark.

Auf Grund des § 1 a des Bundesangestellten-

Krankenversicherungsgesetzes 1937, BGBl.

Nr. 94, in der Fassung des § 487 Abs. 1 des

Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl.

Nr. 189/1955, wird verordnet

Mit Wirksamkeit vom 1. September 1962 werden

die öffentlich-rechtlichen Bediensteten der

Marktgemeinde St. Anna am Aigen, politischer

Bezirk Feldbach, sowie der Gemeinden

Hirschegg Rein, politischer Bezirk Voitsberg,

und St. Georgen ob Judenburg, politischer

Bezirk Judenburg, auf die das Gemeindebedienstetengesetz

1957, LGBl, für das Land

Steiermark Nr. 34, Anwendung findet, in die

Krankenversicherung der Bundesangestellten bei

der Krankenversicherungsanstalt der Bundesangestellten

einbezogen.

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