265. Verordnung: Richtigstellung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 46 des Handelskammergesetzes,
BGBl. Nr. 182/1946, wird die Anlage 1
der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/
1950, wie folgt abgeändert
Artikel I.
Änderungen im Abschnitt I des § 1.
1. Unter Nr. 1 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf 15 erhöht.
2. Unter Nr. 5 ist in der für die Kammer
Oberösterreich bestimmten Spalte die Ziffer 8
durch „—" zu ersetzen.
3. Nach den Bestimmungen unter Nr. 5 ist
einzufügen
„5 a Innung Oberösterreich der Glaser". In der
für die Kammer Oberösterreich bestimmten
Spalte ist die Ziffer 8, in den übrigen Spalten
„—" einzusetzen.
„5 b Innung Oberösterreich der Erzeuger von
Waren nach Gablonzer Art". In der für die Kammer
Oberösterreich bestimmten Spalte ist die
Ziffer 9, in den übrigen Spalten „—" einzusetzen.
4. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 7 erhöht.
5. Unter Nr. 8 wird „Zimmerer" durch „Zimmermeister"
ersetzt.
6. Unter Nr. 9 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.
7. Unter Nr. 10 wird „Wagner und Wagenbauer"
durch „Wagner und Karosseriebauer" ersetzt.
Die Anzahl der Mandate der Kammer Burgenland
wird auf 7 herabgesetzt.
8. Unter Nr. 11 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf 6 und der Kammer
Burgenland auf 6 herabgesetzt.
9. Unter Nr. 12 wird „Drechsler und Büstenmacher"
durch „Drechsler und Holzbildhauer"
ersetzt.
10. Unter Nr. 13 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Niederösterreich auf 6 erhöht.
11. Unter Nr. 17 wird „Elektrotechniker"
durch „Elektrotechniker und Radiomechaniker"
ersetzt.
12. Unter Nr. 18 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.
13. Unter Nr. 19 wird „Metallgießer, Gürtler,
Graveure, Metallschleifer und Galvaniseure"
durch „Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrucker,
Metallschleifer und Galvaniseure" ersetzt.
14. Unter Nr. 19 b wird „Innung Wien der
Gürtler und Graveure" durch „Innung Wien der
Gürtler, Graveure und Metalldrucker" ersetzt.
15. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 6 erhöht.
16. Unter Nr. 26 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.
17. Unter Nr. 27 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf 15, der Kammer Vorarlberg
auf 8 und der Kammer Burgenland auf 9
herabgesetzt.
18. Unter Nr. 29 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.
19. Unter Nr. 31 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf 18 und der Kammer
Burgenland auf 8 herabgesetzt.
20. Unter Nr. 34 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.
21. Unter Nr. 35 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.
22. Unter Nr. 37 wird „Fleischhauer- und
Fleischselcher" durch „Fleischer" ersetzt.
Die Anzahl der Mandate der Kammer Burgenland
wird auf 8 herabgesetzt.
23. Unter Nr. 39 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.
24. Unter Nr. 44 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.
25. Unter Nr. 51 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Kärnten auf (1) herabgesetzt.
26. Die Nr. 53 entfällt.
27. Die bisherige Nr. 54 erhält Nr. 53.
28. Unter Nr. 53 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.
In der Spalte Salzburg ist „—" einzusetzen.
29. Nach den Bestimmungen unter Nr. 53 ist
einzufügen
„53 a Allgemeine Innung Salzburg des Gewerbes".
In der für die Kammer Salzburg bestimmten
Spalte ist die Ziffer 10, in den übrigen
Spalten „—" einzusetzen.
„53 b Innung Salzburg der Viehschneider".
In der für die Kammer Salzburg bestimmten
Spalte ist die Ziffer 6, in den übrigen Spalten
„—" einzusetzen.
Artikel II.
Änderungen im Abschnitt II des § 1.
1. Unter Nr. 1 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf (1) herabgesetzt.
2. Unter Nr. 3 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Niederösterreich auf 15 erhöht.
3. Unter Nr. 4 ist in der für die Kammer Burgenland
vorgesehenen Spalte „—" einzusetzen.
4. Unter Nr. 5 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf (3) herabgesetzt.
5. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Kärnten auf (1) erhöht.
6. Unter Nr. 10 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf (2) herabgesetzt.
7. Unter Nr. 17 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Steiermark auf 6 erhöht.
8. Unter Nr. 18 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf (2) herabgesetzt.
9. Unter Nr. 19 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Tirol auf (1) herabgesetzt.
In der für die Kammer Burgenland vorgesehenen
Spalte ist „—" einzusetzen.
10. Unter Nr. 20 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Salzburg auf (3) erhöht.
11. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (1) erhöht.
12. Nr. 22 „Elektrizitätswerke" entfällt.
13. Unter Nr. 23 wird „Gas- und Wasserwerke"
durch „Gaswerke" ersetzt.
Artikel III.
Änderungen im Abschnitt III des § 1.
1. Unter Nr. 2 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 12 herabgesetzt.
2. Unter Nr. 4 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf 14 erhöht.
3. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (2) erhöht.
4. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf 24 und der Kammer
Tirol auf 19 erhöht.
5. Unter Nr. 11 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf 23 und der
Kammer Burgenland auf 6 erhöht.
6. Unter Nr. 11 a wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Wien auf 18 erhöht.
7. Unter Nr. 12 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (3) herabgesetzt.
8. Unter Nr. 13 wird „Handel mit Büchern,
Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften" durch
„Handel mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien,
Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt.
9. Unter Nr. 16 wird „Handel mit Eisen,
Eisenwaren, Haushalts- und Küchengeräten,
Glas, Porzellan und Metallen" durch „Handel
mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,
Waffen, Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.
10. Unter Nr. 16 a wird „Gremium Wien des
Kleinhandels mit Eisen, Eisenwaren, Haus- und
Küchengeräten, Glas, Porzellan, Keramik und
Waffen" durch „Gremium Wien des Kleinhandels
mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,
Werkzeugen, Waffen, Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.
11. Unter Nr. 16 c wird „Gremium Wien des
Großhandels mit Eisen und Metallen, Werkzeugen,
Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan
und Keramik (Steingut)" durch „Gremium Wien
des Großhandels mit Eisen- und Metallwaren,
Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten, Glas-,
Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.
12. Unter Nr. 17 a wird „Gremium Wien des
Handels mit Büromaschinen, Büromöbeln und
Organisationsmitteln" durch „Gremium Wien
des Handels mit Büromaschinen und Büromöbeln"
ersetzt.
13. Unter Nr. 18 a wird „Gremium Wien des
Handels mit Automobilen und Motorrädern
sowie deren Bereifung" durch „Gremium Wien
des Handels mit Automobilen, Motorrädern und
deren Bereifung sowie des Kleinhandels mit
Automobil-, Motorradteilen und Zugehör" ersetzt.
Die Anzahl der Mandate der Kammer Wien
wird auf 12 erhöht.
14. Die Nr. 18 c entfällt.
15. Die bisherigen Nrn. 18 d und 18 e erhalten
die Nrn. 18 c und 18 d.
16. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf 12 erhöht.
17. Unter Nr. 22 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 6 erhöht.
18. Unter Nr. 25 a wird „Gremium Wien des
Kleinhandels mit Drogen" durch „Gremium
Wien des Kleinhandels mit Drogen und Chemikalien"
ersetzt.
19. Unter Nr. 25 b wird „Gremium Wien des
Großhandels mit Pharmazeutika, Drogen, technischen
Chemikalien und Handel mit Farben und
Lacken" durch „Gremium Wien des Großhandels
mit Pharmazeutika, Drogen, Chemikalien und
des Handels mit Farben und Lacken" ersetzt.
20. Unter Nr. 26 a wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Wien auf 27 erhöht.
21. Unter Nr. 27 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Kärnten auf 6 und der Kammer
Burgenland auf 6 erhöht.
22. Unter Nr. 28 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.
23. Unter Nr. 30 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf 6 herabgesetzt.
24. Nach den Bestimmungen unter Nr. 31 b
ist einzufügen: Nr. „32 Warenhäuser". In die
für die Kammer Wien bestimmte Spalte ist die
Ziffer 6,
einzusetzen.
Artikel IV.
Änderungen im Abschnitt V des § 1.
1. Unter Nr. 2 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (1) erhöht.
2. Nr. 4 „Unternehmungen des drahtlosen
Nachrichten- und Rundspruchverkehrs ... (2)"
entfällt.
3. Unter Nr. 6 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (3) herabgesetzt.
4. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Wien auf 25 herabgesetzt.
5. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Burgenland auf (3) erhöht.
6. Unter Nr. 9 wird die Anzahl der Mandate
der Kammer Oberösterreich auf (3) herabgesetzt.
7. Nach den Bestimmungen unter Nr. 10 ist
einzufügen
Nr. „11 Allgemeine Fachgruppe des Verkehrs".
In der für die Kammer Wien bestimmten
Spalte ist die Ziffer (1), in den übrigen Spalten
„—" einzusetzen.
Artikel V.
Der Abschnitt VI des § 1 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt
Artikel VI.
Änderungen imAbschnittIdes§ 3.
1. Unter Nr. 8 wird „Zimmerer" durch „Zimmermeister"
ersetzt.
2. Unter Nr. 10 wird „Wagner und Wagenbauer"
durch „Wagner und Karosseriebauer" ersetzt.
3. Unter Nr. 12 wird „Drechsler und Büstenmacher"
durch „Drechsler und Holzbildhauer"
ersetzt.
4. Unter Nr. 17 wird „Elektrotechniker" durch
„Elektrotechniker und Radiomechaniker" ersetzt.
5. Unter Nr. 19 wird „Metallgießer, Gürtler,
Graveure, Metallschleifer und Galvaniseure"
durch „Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrucker,
Metallschleifer und Galvaniseure" ersetzt.
6. Unter Nr. 37 wird „Fleischhauer und
Fleischselcher" durch „Fleischer" ersetzt.
7. Nr. 53 entfällt.
8. Die bisherige Nr. 54 erhält Nr. 53.
Artikel VII.
Änderungen im Abschnitt II des § 3.
1. Unter Nr. 10 wird die Anzahl der Mandate
auf 17 erhöht.
2. Nr. 22 entfällt.
3. Unter Nr. 23 wird „Gas- und Wasserwerke"
durch „Gaswerke" ersetzt.
Artikel VIII.
Änderungen im Abschnitt III des § 3.
1. Unter Nr. 13 wird „Handel mit Büchern,
Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften" durch
„Handel mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien,
Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt.
2. Unter Nr. 16 wird „Handel mit Eisen,
Eisenwaren, Haushalts- und Küchengeräten,
Glas, Porzellan und Metallen" durch „Handel
mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,
Waffen, Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten,
Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.
3. Nach den Bestimmungen unter Nr. 31 ist
neu einzufügen
Nr. „32 Warenhäuser". In der für die Anzahl
der Mandate bestimmten Spalte ist die Ziffer 6
einzusetzen.
Artikel IX.
Änderungen im Abschnitt V des § 3.
1. Nr. 4 entfällt.
2. Nach den Bestimmungen unter Nr. 10 ist
einzufügen
Nr. „11 Allgemeiner Fachverband des Verkehrs".
In der für die Anzahl der Mandate bestimmten
Spalte ist die Ziffer 6 einzusetzen.
Artikel X.
Der Abschnitt VI des § 3 wird
durch folgende Bestimmungen ersetzt