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265. Verordnung: Richtigstellung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 265. Verordnung: Richtigstellung der Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung.

Auf Grund des § 46 des Handelskammergesetzes,

BGBl. Nr. 182/1946, wird die Anlage 1

der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/

1950, wie folgt abgeändert

Artikel I.

Änderungen im Abschnitt I des § 1.

1. Unter Nr. 1 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf 15 erhöht.

2. Unter Nr. 5 ist in der für die Kammer

Oberösterreich bestimmten Spalte die Ziffer 8

durch „—" zu ersetzen.

3. Nach den Bestimmungen unter Nr. 5 ist

einzufügen

„5 a Innung Oberösterreich der Glaser". In der

für die Kammer Oberösterreich bestimmten

Spalte ist die Ziffer 8, in den übrigen Spalten

„—" einzusetzen.

„5 b Innung Oberösterreich der Erzeuger von

Waren nach Gablonzer Art". In der für die Kammer

Oberösterreich bestimmten Spalte ist die

Ziffer 9, in den übrigen Spalten „—" einzusetzen.

4. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 7 erhöht.

5. Unter Nr. 8 wird „Zimmerer" durch „Zimmermeister"

ersetzt.

6. Unter Nr. 9 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.

7. Unter Nr. 10 wird „Wagner und Wagenbauer"

durch „Wagner und Karosseriebauer" ersetzt.

Die Anzahl der Mandate der Kammer Burgenland

wird auf 7 herabgesetzt.

8. Unter Nr. 11 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf 6 und der Kammer

Burgenland auf 6 herabgesetzt.

9. Unter Nr. 12 wird „Drechsler und Büstenmacher"

durch „Drechsler und Holzbildhauer"

ersetzt.

10. Unter Nr. 13 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Niederösterreich auf 6 erhöht.

11. Unter Nr. 17 wird „Elektrotechniker"

durch „Elektrotechniker und Radiomechaniker"

ersetzt.

12. Unter Nr. 18 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.

13. Unter Nr. 19 wird „Metallgießer, Gürtler,

Graveure, Metallschleifer und Galvaniseure"

durch „Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrucker,

Metallschleifer und Galvaniseure" ersetzt.

14. Unter Nr. 19 b wird „Innung Wien der

Gürtler und Graveure" durch „Innung Wien der

Gürtler, Graveure und Metalldrucker" ersetzt.

15. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 6 erhöht.

16. Unter Nr. 26 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.

17. Unter Nr. 27 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf 15, der Kammer Vorarlberg

auf 8 und der Kammer Burgenland auf 9

herabgesetzt.

18. Unter Nr. 29 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.

19. Unter Nr. 31 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf 18 und der Kammer

Burgenland auf 8 herabgesetzt.

20. Unter Nr. 34 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.

21. Unter Nr. 35 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.

22. Unter Nr. 37 wird „Fleischhauer- und

Fleischselcher" durch „Fleischer" ersetzt.

Die Anzahl der Mandate der Kammer Burgenland

wird auf 8 herabgesetzt.

23. Unter Nr. 39 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Vorarlberg auf 6 herabgesetzt.

24. Unter Nr. 44 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.

25. Unter Nr. 51 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Kärnten auf (1) herabgesetzt.

26. Die Nr. 53 entfällt.

27. Die bisherige Nr. 54 erhält Nr. 53.

28. Unter Nr. 53 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 7 herabgesetzt.

In der Spalte Salzburg ist „—" einzusetzen.

29. Nach den Bestimmungen unter Nr. 53 ist

einzufügen

„53 a Allgemeine Innung Salzburg des Gewerbes".

In der für die Kammer Salzburg bestimmten

Spalte ist die Ziffer 10, in den übrigen

Spalten „—" einzusetzen.

„53 b Innung Salzburg der Viehschneider".

In der für die Kammer Salzburg bestimmten

Spalte ist die Ziffer 6, in den übrigen Spalten

„—" einzusetzen.

Artikel II.

Änderungen im Abschnitt II des § 1.

1. Unter Nr. 1 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf (1) herabgesetzt.

2. Unter Nr. 3 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Niederösterreich auf 15 erhöht.

3. Unter Nr. 4 ist in der für die Kammer Burgenland

vorgesehenen Spalte „—" einzusetzen.

4. Unter Nr. 5 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf (3) herabgesetzt.

5. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Kärnten auf (1) erhöht.

6. Unter Nr. 10 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf (2) herabgesetzt.

7. Unter Nr. 17 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Steiermark auf 6 erhöht.

8. Unter Nr. 18 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf (2) herabgesetzt.

9. Unter Nr. 19 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Tirol auf (1) herabgesetzt.

In der für die Kammer Burgenland vorgesehenen

Spalte ist „—" einzusetzen.

10. Unter Nr. 20 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Salzburg auf (3) erhöht.

11. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (1) erhöht.

12. Nr. 22 „Elektrizitätswerke" entfällt.

13. Unter Nr. 23 wird „Gas- und Wasserwerke"

durch „Gaswerke" ersetzt.

Artikel III.

Änderungen im Abschnitt III des § 1.

1. Unter Nr. 2 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 12 herabgesetzt.

2. Unter Nr. 4 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf 14 erhöht.

3. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (2) erhöht.

4. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf 24 und der Kammer

Tirol auf 19 erhöht.

5. Unter Nr. 11 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf 23 und der

Kammer Burgenland auf 6 erhöht.

6. Unter Nr. 11 a wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Wien auf 18 erhöht.

7. Unter Nr. 12 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (3) herabgesetzt.

8. Unter Nr. 13 wird „Handel mit Büchern,

Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften" durch

„Handel mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien,

Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt.

9. Unter Nr. 16 wird „Handel mit Eisen,

Eisenwaren, Haushalts- und Küchengeräten,

Glas, Porzellan und Metallen" durch „Handel

mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,

Waffen, Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.

10. Unter Nr. 16 a wird „Gremium Wien des

Kleinhandels mit Eisen, Eisenwaren, Haus- und

Küchengeräten, Glas, Porzellan, Keramik und

Waffen" durch „Gremium Wien des Kleinhandels

mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,

Werkzeugen, Waffen, Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.

11. Unter Nr. 16 c wird „Gremium Wien des

Großhandels mit Eisen und Metallen, Werkzeugen,

Haus- und Küchengeräten, Glas, Porzellan

und Keramik (Steingut)" durch „Gremium Wien

des Großhandels mit Eisen- und Metallwaren,

Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten, Glas-,

Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.

12. Unter Nr. 17 a wird „Gremium Wien des

Handels mit Büromaschinen, Büromöbeln und

Organisationsmitteln" durch „Gremium Wien

des Handels mit Büromaschinen und Büromöbeln"

ersetzt.

13. Unter Nr. 18 a wird „Gremium Wien des

Handels mit Automobilen und Motorrädern

sowie deren Bereifung" durch „Gremium Wien

des Handels mit Automobilen, Motorrädern und

deren Bereifung sowie des Kleinhandels mit

Automobil-, Motorradteilen und Zugehör" ersetzt.

Die Anzahl der Mandate der Kammer Wien

wird auf 12 erhöht.

14. Die Nr. 18 c entfällt.

15. Die bisherigen Nrn. 18 d und 18 e erhalten

die Nrn. 18 c und 18 d.

16. Unter Nr. 21 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf 12 erhöht.

17. Unter Nr. 22 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 6 erhöht.

18. Unter Nr. 25 a wird „Gremium Wien des

Kleinhandels mit Drogen" durch „Gremium

Wien des Kleinhandels mit Drogen und Chemikalien"

ersetzt.

19. Unter Nr. 25 b wird „Gremium Wien des

Großhandels mit Pharmazeutika, Drogen, technischen

Chemikalien und Handel mit Farben und

Lacken" durch „Gremium Wien des Großhandels

mit Pharmazeutika, Drogen, Chemikalien und

des Handels mit Farben und Lacken" ersetzt.

20. Unter Nr. 26 a wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Wien auf 27 erhöht.

21. Unter Nr. 27 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Kärnten auf 6 und der Kammer

Burgenland auf 6 erhöht.

22. Unter Nr. 28 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 8 herabgesetzt.

23. Unter Nr. 30 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf 6 herabgesetzt.

24. Nach den Bestimmungen unter Nr. 31 b

ist einzufügen: Nr. „32 Warenhäuser". In die

für die Kammer Wien bestimmte Spalte ist die

Ziffer 6,

einzusetzen.

Artikel IV.

Änderungen im Abschnitt V des § 1.

1. Unter Nr. 2 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (1) erhöht.

2. Nr. 4 „Unternehmungen des drahtlosen

Nachrichten- und Rundspruchverkehrs ... (2)"

entfällt.

3. Unter Nr. 6 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (3) herabgesetzt.

4. Unter Nr. 7 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Wien auf 25 herabgesetzt.

5. Unter Nr. 8 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Burgenland auf (3) erhöht.

6. Unter Nr. 9 wird die Anzahl der Mandate

der Kammer Oberösterreich auf (3) herabgesetzt.

7. Nach den Bestimmungen unter Nr. 10 ist

einzufügen

Nr. „11 Allgemeine Fachgruppe des Verkehrs".

In der für die Kammer Wien bestimmten

Spalte ist die Ziffer (1), in den übrigen Spalten

„—" einzusetzen.

Artikel V.

Der Abschnitt VI des § 1 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt

Artikel VI.

Änderungen imAbschnittIdes§ 3.

1. Unter Nr. 8 wird „Zimmerer" durch „Zimmermeister"

ersetzt.

2. Unter Nr. 10 wird „Wagner und Wagenbauer"

durch „Wagner und Karosseriebauer" ersetzt.

3. Unter Nr. 12 wird „Drechsler und Büstenmacher"

durch „Drechsler und Holzbildhauer"

ersetzt.

4. Unter Nr. 17 wird „Elektrotechniker" durch

„Elektrotechniker und Radiomechaniker" ersetzt.

5. Unter Nr. 19 wird „Metallgießer, Gürtler,

Graveure, Metallschleifer und Galvaniseure"

durch „Metallgießer, Gürtler, Graveure, Metalldrucker,

Metallschleifer und Galvaniseure" ersetzt.

6. Unter Nr. 37 wird „Fleischhauer und

Fleischselcher" durch „Fleischer" ersetzt.

7. Nr. 53 entfällt.

8. Die bisherige Nr. 54 erhält Nr. 53.

Artikel VII.

Änderungen im Abschnitt II des § 3.

1. Unter Nr. 10 wird die Anzahl der Mandate

auf 17 erhöht.

2. Nr. 22 entfällt.

3. Unter Nr. 23 wird „Gas- und Wasserwerke"

durch „Gaswerke" ersetzt.

Artikel VIII.

Änderungen im Abschnitt III des § 3.

1. Unter Nr. 13 wird „Handel mit Büchern,

Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften" durch

„Handel mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien,

Zeitungen und Zeitschriften" ersetzt.

2. Unter Nr. 16 wird „Handel mit Eisen,

Eisenwaren, Haushalts- und Küchengeräten,

Glas, Porzellan und Metallen" durch „Handel

mit Eisen, Metallen, Eisen- und Metallwaren,

Waffen, Werkzeugen, Haus- und Küchengeräten,

Glas-, Porzellan- und Keramikwaren" ersetzt.

3. Nach den Bestimmungen unter Nr. 31 ist

neu einzufügen

Nr. „32 Warenhäuser". In der für die Anzahl

der Mandate bestimmten Spalte ist die Ziffer 6

einzusetzen.

Artikel IX.

Änderungen im Abschnitt V des § 3.

1. Nr. 4 entfällt.

2. Nach den Bestimmungen unter Nr. 10 ist

einzufügen

Nr. „11 Allgemeiner Fachverband des Verkehrs".

In der für die Anzahl der Mandate bestimmten

Spalte ist die Ziffer 6 einzusetzen.

Artikel X.

Der Abschnitt VI des § 3 wird

durch folgende Bestimmungen ersetzt

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