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264_1991 AT

264. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war

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BGBlPdf 264. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß ein Wort in § 36 Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 verfassungswidrig war

Gemäß Art. 140 Abs. 4 und 5 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1991, G 114/90-9, V 196/90-9, dem

Bundeskanzler zugestellt am 3. Mai 1991, ausgesprochen,

daß der Ausdruck „Stiefeltern," in § 36

Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977,

BGBl. Nr. 609, verfassungswidrig war.

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