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264_1987 AT

264. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Oberösterreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Verordnung: Bestimmung der Bergbauernbetriebe im Land Oberösterreich

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes 1976, BGBl. Nr. 299, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 261/1984 wird mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

§ 1. Im Land Oberösterreich sind Bergbauernbetriebe die in der Anlage bezeichneten Betriebe.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1987 in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und

Forstwirtschaft vom 14. Dezember 1979, mit der die Bergbauernbetriebe im Lande Oberösterreich neu

bestimmt werden, BGBl. Nr. 545/1979, außer Kraft.

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