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264_1985 AT

264. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1985 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Verordnung: Festsetzung des Umrechnungskurses für die Zeit ab 1. Jänner 1985 hinsichtlich der in Zollausschlußgebieten erzielten Einkünfte

Gemäß § 33 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes

1972, BGBl. Nr. 440, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 18. Dezember 1979, BGBl.

Nr. 550, wird der Kurs für die Umrechnung von

Einkünften, die Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder

gewöhnlichem Aufenthalt in Zollausschlußgebieten

dort in Deutscher Mark erzielen, für die Zeit ab

1. Jänner 1985 mit 6,10 S je 1,00 DM festgesetzt.

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