Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
264_1981 AT

264. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes — VStG 1950

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Verwaltungsstrafgesetz — VStG 1950,

BGBl. Nr. 172, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 117/1978, wird wie folgt geändert

Dem § 50 ist folgender Abs. 8 anzufügen

„(8) Die Behörde kann die Organe (Abs. 1)

ermächtigen, dem Beanstandeten zu gestatten, den

einzuhebenden Strafbetrag auch in bestimmten

fremden Währungen zu entrichten."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →