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264_1978 AT

264. Bundesgesetz: Änderung des Devisengesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Bundesgesetz: Änderung des Devisengesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Devisengesetz, BGBl. Nr. 162/1946, in der

Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 160/1954

und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 87/1955 wird

wie folgt geändert

Dem § 24 wird als dritter Absatz folgende

Bestimmung angefügt

„(3) Die im Abs. 1 bezeichneten Handlungen

sind auch dann strafbar, wenn sie von einem Inländer

(§ 1 Abs. 1 Punkt 9) im Ausland begangen

werden."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Justiz betraut.

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