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264_1970 AT

264. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Verordnung: Abänderung des Anhanges zur Handelskammer-Wahlordnung (Wahlkatalog)

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 208/1969, insbesondere deren §§ 46

und 79, wird verordnet

Der Anhang (Wahlkatalog) zur Verordnung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe und

Industrie, BGBl. Nr. 364/1969, über die Wahlen

der Organe der nach dem Handelskammergesetz

gebildeten Organisationen (Handelskammerwahlordnung)

wird abgeändert wie folgt

1. Im § 1 Abschnitt I ist bei der Z. 44 im Bereich

der Kammer der gewerblichen Wirtschaft

für Steiermark die Zahl 16 zu setzen.

2. Im § 1 Abschnitt I Z. 44 a ist im Bereich

der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für

Steiermark die Zahl 10 zu setzen.

3. Im § 1 Abschnitt I ist die Z. 44 b zu

streichen.

4. Im § 3 Abschnitt I hat die Z. 44 zu lauten

„44. Friseure 21"

5. Im § 3 Abschnitt I ist nach der Z. 44 die

Z. 44 a einzufügen, die wie folgt zu lauten hat

„44 a. Fußpfleger, Kosmetiker

und Masseure 16"

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