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264_1964 AT

264. Kundmachung: Aufhebung des § 22i des Markenschutzgesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 264. Kundmachung: Aufhebung des § 22i des Markenschutzgesetzes 1953 durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Artikel 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den Bestimmungen der §§ 64 und 65 des

Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 15. Oktober 1964, G 18/64, den

§ 22 i des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 38, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. September 1965 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Vorschriften treten nicht

wieder in Kraft.

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