263_1973
AT
263. Kundmachung: Staatswappen, Staatsflagge und Seeflagge Maltas, persönliche Flagge der Königin, offizielles Siegel und amtliches Qualitätszeichen Maltas
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 263. Kundmachung: Staatswappen, Staatsflagge und Seeflagge Maltas, persönliche Flagge der Königin, offizielles Siegel und amtliches Qualitätszeichen Maltas
1973_263_0 263. Kundmachung: Staatswappen, Staatsflagge und Seeflagge Maltas, persönliche Flagge der Königin, offizielles Siegel und amtliches Qualitätszeichen Maltas
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Staatswappen,
die Staatsflagge und die Seeflagge Maltas,
die persönliche Flagge der Königin, das amtliche
Siegel und das amtliche Qualitätszeichen Maltas,
deren Darstellungen im Markenregister des
Österreichischen Patentamtes für jedermann zur
Einsicht aufliegen, Anwendung findet.
Durch diese Kundmachung wird die Kundmachung
des Bundesministers für Handel, Gewerbe
und Industrie vom 24. Mai 1972, BGBl.
Nr. 175, betreffend staatliche Hoheitszeichen,
Wappen und amtliche Punzierungszeichen Maltas,
nicht berührt.