263. Bundesgesetz: Österreichischer Nationalfeiertag
Gesetzestext (1 Artikel)
Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am
26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz
BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität
Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle
Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit
zu wahren und sie mit allen zu
Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in
eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine
immerwährende Neutralität festgelegt hat, und
in der Einsicht des damit bekundeten Willens,
als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag
zum Frieden in der Welt leisten zu können,
hat der Nationalrat beschlossen
Artikel I
Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag.
Artikel II
Der österreichische Nationalfeiertag wird im
ganzen Bundesgebiet festlich begangen.
Artikel III
Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes
tritt das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1965 außer
Kraft.
Artikel IV
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
die Bundesregierung betraut.