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263_1967 AT

263. Bundesgesetz: Österreichischer Nationalfeiertag

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Bundesgesetz: Österreichischer Nationalfeiertag

Eingedenk der Tatsache, daß Österreich am

26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz

BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität

Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle

Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit

zu wahren und sie mit allen zu

Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in

eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine

immerwährende Neutralität festgelegt hat, und

in der Einsicht des damit bekundeten Willens,

als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag

zum Frieden in der Welt leisten zu können,

hat der Nationalrat beschlossen

Artikel I

Der 26. Oktober ist der österreichische Nationalfeiertag.

Artikel II

Der österreichische Nationalfeiertag wird im

ganzen Bundesgebiet festlich begangen.

Artikel III

Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes

tritt das Bundesgesetz BGBl. Nr. 298/1965 außer

Kraft.

Artikel IV

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

die Bundesregierung betraut.

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