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263_1966 AT

263. Bundesgesetz: Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung über das Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Bundesgesetz: Aufhebung einer Bestimmung der Verordnung über das Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Der § 15 der Verordnung der Bundesregierung

vom 13. April 1934, BGBl. I Nr. 233, über das

Eisenbahnbuch für die burgenländischen Eisenbahnen

tritt außer Kraft.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Justiz im Einver-

nehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr

und verstaatlichte Unternehmungen betraut.

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