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263_1964 AT

263. Verordnung: Neuerliche Änderung der Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Verordnung: Neuerliche Änderung der Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte im Bundesdienst.

Auf Grund des § 6 Abs. 3 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 93/1959 wird

verordnet

Die Dienstzweigeverordnung für Wachebeamte

im Bundesdienst, BGBl. Nr. 260/1954, in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 160/1956

und BGBl. Nr. 135/1957 wird geändert wie

folgt

1. Die Rubrik „Dienstklasse" ist bei allen

Dienstzweigen des Teiles B Abschnitt II der

Dienstzweigeordnung für Wachebeamte im Bundesdienst,

Anlage zur Dienstzweigeverordnung

für Wachebeamte im Bundesdienst, durch die Anführung

der Ziffer „IV" zu ergänzen.

2. Teil C Abschnitt I Abs. 1 Z. 5 der Dienstzweigeordnung

für Wachebeamte im Bundesdienst

hat zu lauten

„5. bei männlichen Beamten auf Verlangen der

Dienstbehörde die Selbstverpflichtung zur Kasernierung

im Rahmen der jeweils geltenden Dienstvorschriften."

3. Im Teil C Abschnitt II der Dienstzweigeordnung

für Wachebeamte im Bundesdienst hat

in der Rubrik „Anstellungserfordernis" des

Dienstzweiges Nr. 16 der zweite Absatz zu entfallen.

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