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263_1962 AT

263. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses NF. 8/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 5/1962 des Gemeinsamen Rates über Anwendung des Beschlusses NF. 8/1962 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland.

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 5/62

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES

Nr. 5/1962

(In der 7. Sitzung am 16. Mai 1962 gefaßt)

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 8/1962 Der Ratsbeschluß Nr. 8/1962 des Rates der

Europäischen Freihandelsassoziation ist unter BGBl.

Nr. 258/1962 verlautbart worden. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen

zwischen Finnland und den Mitgliedstaaten anzuwenden.

2. Für die Zwecke dieses Beschlusses sind die

Bestimmungen des Artikels 2 Absatz 4 des Assoziierungs-

Übereinkommens dort, wo der Zusammenhang

dies erfordert, sinngemäß auf den

Ratsbeschluß Nr. 8/1962 anzuwenden.

3. Dieser Beschluß tritt sofort in Kraft.

4. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

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