Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
263_1955 AT

263. Bundesgesetz: Änderungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Bundesgesetz: Änderungen des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Im Bundesgesetz vom 9. Juli 1953, BGBl.

Nr. 141, womit das Bundesgesetz über die Beschäftigung

von Kindern und Jugendlichen abgeändert

wird, in der Fassung des Bundesgesetzes

vom 26. November 1954, BGBl. Nr. 19/1955,

tritt im Artikel III Abs. 1 an Stelle der Zeitangabe

„31. Dezember 1955" die Zeitangabe

„31. Dezember 1956".

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für soziale Verwaltung,

hinsichtlich des Bergbaues das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →