263. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes
vom 7. Dezember 1920, B. G.Bl. Nr. 33,
über das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden
Fassung, wird kundgemacht
1. In der Verordnung des Bundesministeriums
für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung
vom 12. April 1948, B.G.Bl. Nr. 121, über die
Werksgenossenschaften hat es zu lauten
Im § 6 statt „bei dem die Genossenschaft gebildet
wird" richtig „bei der die Genossenschaft
gebildet wird".
Im § 17, Abs. (2), statt „[§ 16, Abs. (3) bis
(5)]" richtig „[§ 16, Abs. (3) und (4)]".
Im § 22, Abs. (8), statt „§ 3, Abs. (3), Werksgenossenschaftsgesetz"
richtig „§ 3, Abs. (2),
Werksgenossenschaftsgesetz".
2. Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 22. November 1948,
B. G. Bl. Nr. 7/1949, über Schutzimpfungen gegen
Pocken (Blattern) ist wie folgt zu berichtigen
Im § 6, lit. b, hat es an Stelle des Wortes
„Luft" richtig „Licht" zu heißen.
In der Anlage 6 (Impfzeugnis) ist nach den
Worten „dritten Male" einzuschalten „gegen
Pocken (Blattern)".
3. In der Verordnung der Bundesregierung vom
15. Februar 1949, B.G.Bl. Nr. 67, mit der die
Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung abgeändert
wird (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnungsnovelle
1949) hat es zu lauten
Im Artikel II, B. (Besonderer Teil), Post 79,
statt „Dispensierungsanstalt" richtig „Dispensieranstalt".
Im Artikel II, B. (Besonderer Teil), Post 105,
statt „amtsärztliche" richtig „amtstierärztliche".
4. In der Kundmachung des Abkommens über
die Internationale Zivilluftfahrt, B. G. Bl. Nr. 97/
1949, hat es in der Übersetzung zu lauten
Im Artikel 5, zweiter Absatz, statt „haben sie
das Recht, ebenfalls Fluggäste" richtig „haben sie
auch das Recht, Fluggäste".
Im Artikel 14 statt „des infektiösen Typhus"
richtig „des (epidemischen) Fleckfiebers".
Im Artikel 22 statt „Einreise" richtig „Einwanderung".
Im Artikel 37, zweiter Absatz, (j), statt
„Grenzübertritt" richtig „Einwanderungsvorschriften".
Im Artikel 85 statt „in dem er Berufung eingebracht
hat" richtig „in dem gegen die Entscheidung
des Rates berufen wurde".
5. Im Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, B.G.Bl.
Nr. 170, betreffend das Fernmeldewesen (Fernmeldegesetz
— FG.) hat es zu lauten
Im § 14, Abs. (1), zweiter Satz, statt „oder der
Fernmeldebehörde bei der Vollstreckung" richtig
„oder die Fernmeldebehörde bei der Vollstreckung".
6. Im Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, B. G.Bl.
Nr. 188, über das Diensteinkommen und die
Ruhe- und Versorgungsgenüsse der unter der
Diensthoheit der Länder stehenden Lehrer
(Landeslehrer-Gehaltsüberleitungsgesetz) hat es zu
lauten
Im § 9, Abs. (1), Z. 1, statt „§ 6 dieses Bundesgesetzes"
richtig „§ 7 dieses Bundesgesetzes".
7. In der Kundmachung des Übereinkommens
zwischen der österreichischen Bundesregierung und
der italienischen Regierung über den erleichterten
Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen,
Reisegepäck und Güter zwischen österreichischen
Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei der
Station Brenner (Brennero) und österreichischen
Bahnhöfen östlich der Staatsgrenze bei der Station
Innichen (San Candido) über Italien, B. G. Bl.
Nr. 226/1949, hat es zu lauten
Im deutschen Text des Artikels VII, Abs. (3),
statt „sie kann Durchgangsgebühren" richtig „sie
kann keine Durchgangsgebühren".