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263_1949 AT

263. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 263. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, B. G.Bl. Nr. 33,

über das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden

Fassung, wird kundgemacht

1. In der Verordnung des Bundesministeriums

für Vermögenssicherung und Wirtschaftsplanung

vom 12. April 1948, B.G.Bl. Nr. 121, über die

Werksgenossenschaften hat es zu lauten

Im § 6 statt „bei dem die Genossenschaft gebildet

wird" richtig „bei der die Genossenschaft

gebildet wird".

Im § 17, Abs. (2), statt „[§ 16, Abs. (3) bis

(5)]" richtig „[§ 16, Abs. (3) und (4)]".

Im § 22, Abs. (8), statt „§ 3, Abs. (3), Werksgenossenschaftsgesetz"

richtig „§ 3, Abs. (2),

Werksgenossenschaftsgesetz".

2. Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung vom 22. November 1948,

B. G. Bl. Nr. 7/1949, über Schutzimpfungen gegen

Pocken (Blattern) ist wie folgt zu berichtigen

Im § 6, lit. b, hat es an Stelle des Wortes

„Luft" richtig „Licht" zu heißen.

In der Anlage 6 (Impfzeugnis) ist nach den

Worten „dritten Male" einzuschalten „gegen

Pocken (Blattern)".

3. In der Verordnung der Bundesregierung vom

15. Februar 1949, B.G.Bl. Nr. 67, mit der die

Bundes-Verwaltungsabgabenverordnung abgeändert

wird (Bundes-Verwaltungsabgabenverordnungsnovelle

1949) hat es zu lauten

Im Artikel II, B. (Besonderer Teil), Post 79,

statt „Dispensierungsanstalt" richtig „Dispensieranstalt".

Im Artikel II, B. (Besonderer Teil), Post 105,

statt „amtsärztliche" richtig „amtstierärztliche".

4. In der Kundmachung des Abkommens über

die Internationale Zivilluftfahrt, B. G. Bl. Nr. 97/

1949, hat es in der Übersetzung zu lauten

Im Artikel 5, zweiter Absatz, statt „haben sie

das Recht, ebenfalls Fluggäste" richtig „haben sie

auch das Recht, Fluggäste".

Im Artikel 14 statt „des infektiösen Typhus"

richtig „des (epidemischen) Fleckfiebers".

Im Artikel 22 statt „Einreise" richtig „Einwanderung".

Im Artikel 37, zweiter Absatz, (j), statt

„Grenzübertritt" richtig „Einwanderungsvorschriften".

Im Artikel 85 statt „in dem er Berufung eingebracht

hat" richtig „in dem gegen die Entscheidung

des Rates berufen wurde".

5. Im Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, B.G.Bl.

Nr. 170, betreffend das Fernmeldewesen (Fernmeldegesetz

— FG.) hat es zu lauten

Im § 14, Abs. (1), zweiter Satz, statt „oder der

Fernmeldebehörde bei der Vollstreckung" richtig

„oder die Fernmeldebehörde bei der Vollstreckung".

6. Im Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, B. G.Bl.

Nr. 188, über das Diensteinkommen und die

Ruhe- und Versorgungsgenüsse der unter der

Diensthoheit der Länder stehenden Lehrer

(Landeslehrer-Gehaltsüberleitungsgesetz) hat es zu

lauten

Im § 9, Abs. (1), Z. 1, statt „§ 6 dieses Bundesgesetzes"

richtig „§ 7 dieses Bundesgesetzes".

7. In der Kundmachung des Übereinkommens

zwischen der österreichischen Bundesregierung und

der italienischen Regierung über den erleichterten

Eisenbahndurchgangsverkehr für Personen,

Reisegepäck und Güter zwischen österreichischen

Bahnhöfen nördlich der Staatsgrenze bei der

Station Brenner (Brennero) und österreichischen

Bahnhöfen östlich der Staatsgrenze bei der Station

Innichen (San Candido) über Italien, B. G. Bl.

Nr. 226/1949, hat es zu lauten

Im deutschen Text des Artikels VII, Abs. (3),

statt „sie kann Durchgangsgebühren" richtig „sie

kann keine Durchgangsgebühren".

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