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262_1988 AT

262. Bundesgesetz: Änderung des Bezügegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Bundesgesetz: Änderung des Bezügegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 489/

1984, wird wie folgt geändert

1. In § 14 Abs. 1 entfällt der zweite Satz.

2. In § 14 Abs. 2 entfällt der vierte Satz.

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1988 in

Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist, soweit sie nicht gemäß § 50 des Bezügegesetzes

dem Präsidenten des Nationalrates obliegt, die

Bundesregierung betraut. Die Vorbereitung der

nach diesem Bundesgesetz der Bundesregierung

zukommenden Akte obliegt dem Bundeskanzler.

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