262_1986
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262. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 262. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
1986_262_0 262. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen hat Neuseeland am 26. Feber 1986
seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über
die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im
Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 495/1985)
hinterlegt.
Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung der
Beitrittsurkunde erklärt, daß das Übereinkommen
weder auf die Cook-Inseln noch auf Niue oder
Tokelau Anwendung finden soll.