Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
262_1986 AT

262. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen hat Neuseeland am 26. Feber 1986

seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über

die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im

Ausland (BGBl. Nr. 316/1969, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 495/1985)

hinterlegt.

Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde erklärt, daß das Übereinkommen

weder auf die Cook-Inseln noch auf Niue oder

Tokelau Anwendung finden soll.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →