262_1982
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262. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutz der Freiheit der Kunst
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 262. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutz der Freiheit der Kunst
1982_262_0 262. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutz der Freiheit der Kunst
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Staatsgrundgesetz, RGBl. 142/1867, über
die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom
21. Dezember 1867 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes
BGBl. Nr. 8/1974 wird wie folgt
geändert
Artikel I
Nach Art. 17 ist folgender Art. 17 a einzufügen
„Art. 17 a. Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung
von Kunst sowie deren Lehre sind frei."
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes
ist die Bundesregierung betraut.