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262_1982 AT

262. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutz der Freiheit der Kunst

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Bundesverfassungsgesetz: Änderung des Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger durch die Einfügung einer Bestimmung zum Schutz der Freiheit der Kunst

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Staatsgrundgesetz, RGBl. 142/1867, über

die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom

21. Dezember 1867 in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes

BGBl. Nr. 8/1974 wird wie folgt

geändert

Artikel I

Nach Art. 17 ist folgender Art. 17 a einzufügen

„Art. 17 a. Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung

von Kunst sowie deren Lehre sind frei."

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist die Bundesregierung betraut.

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