262_1979
AT
262. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über den Zollwert von Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III, in der durch die Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens betreffend die Änderung der Konvention über den Zollwert von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 262. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über den Zollwert von Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III, in der durch die Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens betreffend die Änderung der Konvention über den Zollwert von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen
1979_262_0 262. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über den Zollwert von Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III, in der durch die Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens betreffend die Änderung der Konvention über den Zollwert von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen
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Nach Mitteilungen der belgischen Botschaft in
Wien sind folgende weitere Staaten der Konvention
vom 15. Dezember 1950 über den Zollwert
von Waren einschließlich ihrer Anlagen I
bis III, in der durch die Empfehlung des Rates
für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des
Zollwesens vom 7. Juni 1967 betreffend die
Änderung der Konvention über den Zollwe:rt
von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen,
BGBl. Nr. 146/1972, beigetreten
Staaten Datum der Hinterlegungder Bettrittsurkunde
Japan 1. Juni. 1972
Nigeria 12. Oktober 1972
Zypern 24. November 1972
Zaire 13. Feber 1975
Senegal 16. Oktober 1978