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262_1979 AT

262. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über den Zollwert von Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III, in der durch die Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens betreffend die Änderung der Konvention über den Zollwert von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über den Zollwert von Waren einschließlich ihrer Anlagen I bis III, in der durch die Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens betreffend die Änderung der Konvention über den Zollwert von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen

Nach Mitteilungen der belgischen Botschaft in

Wien sind folgende weitere Staaten der Konvention

vom 15. Dezember 1950 über den Zollwert

von Waren einschließlich ihrer Anlagen I

bis III, in der durch die Empfehlung des Rates

für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des

Zollwesens vom 7. Juni 1967 betreffend die

Änderung der Konvention über den Zollwe:rt

von Waren geänderten Fassung samt den Anlagen,

BGBl. Nr. 146/1972, beigetreten

Staaten Datum der Hinterlegungder Bettrittsurkunde

Japan 1. Juni. 1972

Nigeria 12. Oktober 1972

Zypern 24. November 1972

Zaire 13. Feber 1975

Senegal 16. Oktober 1978

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