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262_1971 AT

262. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Verordnung: Ergänzung der Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung

Auf Grund des § 29 Abs. 2 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, wird verordnet

Folgende weitere Grenzkontrollstellen werden

zur Erteilung von gewöhnlichen Sichtvermerken

ermächtigt

Brenner — Autobahn,

Heiligenkreuz i. L.,

Plöckenpaß,

Rattersdorf und

Sopron.

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