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262_1958 AT

262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika haben folgende

weitere Staaten das Abkommen über den Internationalen

Währungsfonds und das Abkommen

über die Internationale Bank für Wiederaufbau

und Wirtschaftsförderung, BGBl. Nr. 105/1949,

durch Unterzeichnung und durch Hinterlegung

der in Art. XX Abs. 2 lit. a beziehungsweise in

Art. XI Abs. 2 lit. a vorgesehenen Urkunden angenommen

Malaya, Marokko und Tunesien.

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