262_1958
AT
262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
1958_262_0 262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
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Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten
Staaten von Amerika haben folgende
weitere Staaten das Abkommen über den Internationalen
Währungsfonds und das Abkommen
über die Internationale Bank für Wiederaufbau
und Wirtschaftsförderung, BGBl. Nr. 105/1949,
durch Unterzeichnung und durch Hinterlegung
der in Art. XX Abs. 2 lit. a beziehungsweise in
Art. XI Abs. 2 lit. a vorgesehenen Urkunden angenommen
Malaya, Marokko und Tunesien.