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262_1956 AT

262. Bundesverfassungsgesetz: 3. Jugendeinstellungsgesetz-Novelle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 262. Bundesverfassungsgesetz: 3. Jugendeinstellungsgesetz-Novelle.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Jugendeinstellungsgesetz, BGBl. Nr. 140/

1953, in der Fassung der Bundesverfassungsgesetze

BGBl. Nr. 7/1955 und BGBl. Nr. 260/

1955, wird abgeändert wie folgt

Im § 13 ist die Zeitangabe „31. Dezember

1956" durch die Zeitangabe „31. Dezember 1957"

zu ersetzen.

Artikel II.

Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale

Verwaltung im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt

und den Bundesministerien für Handel

und Wiederaufbau, für Finanzen und für

Land- und Forstwirtschaft betraut.

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