262_1955
AT
262. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 262. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.
1955_262_0 262. Bundesgesetz: Aufhebung des Bundesgesetzes über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.
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Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Das Bundesgesetz vom 30. Jänner 1946, BGBl.
Nr. 66, über die Rechtshilfe, die Auslieferung
und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach
österreichischem Recht das Volksgericht zuständig
wäre, wird aufgehoben.
Artikel II.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind
die Bundesministerien für Justiz und für Inneres
betraut.