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261_1998 AT

261. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstfachschule

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstfachschule

Auf Grund der §§ 121 Abs. 2, 123 Abs. 3 und 124 Abs. 4 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 419/1996, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung über die Forstfachschule, BGBl. Nr. 507/1991, zuletzt geändert durch die

Verordnung BGBl. II Nr. 221/1997, wird wie folgt geändert

1. § 6 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von

13,75 S.“

2. § 7 lautet

„§ 6 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/1998 tritt mit 1. September 1998 in

Kraft.“

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