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261_1994 AT

261. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bad Ischl

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Bad Ischl

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Bad Ischl errichtet.

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