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261_1993 AT

261. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erstreckt sich durch die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde der Schweiz zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 486/1977) die Anwendung dieses Abkommens auch auf Liechtenstein.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Slowenien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992 weiter an dieses Abkommen gebunden zu erachten.

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