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261_1981 AT

261. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung am Oberen Inn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 261. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung am Oberen Inn

Auf Grund des § 54 des Wasserrechtsgesetzes

1959, BGBl. Nr. 215, wird verordnet

§ 1. Das Wasserdargebot des Inn von Martina

bis Prutz sowie der in dieser Strecke einmündenden

Seitenbäche wird — unbeschadet bestehender

Rechte und unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen

Erfordernisse von Siedlungen,

Landwirtschaft, Industrie und Fremdenverkehr,

der Reinhaltung der Gewässer, einer ausgewogenen

Hochwasser- und Feststoffabfuhr, der Lawinensicherheit

sowie der Erhaltung des Grundwasserhaushaltes

— der Wasserkraftnutzung gewidmet.

§ 2. Das Interesse der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts-

AG an der Wasserkraftnutzung

im Widmungsgebiet (§ 1) wird als rechtliches

Interesse anerkannt.

§ 3. Die Verordnung tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1990 außer Kraft.

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