261_1973
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261. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Polen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 261. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Polen
1973_261_0 261. Verordnung: Steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße im Verhältnis zu Polen
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Auf Grund des § 48 Bundesabgabenordnung,
BGBl. Nr. 194/1961, wird verordnet
Beförderungen von Personen (samt Gepäck)
im grenzüberschreitenden Straßenverkehr durch
polnische Unternehmer mit Kraftfahrzeugen
(einschließlich Anhängern) mit polnischem Kennzeichen
sind ab 1. Juni 1973 von der Umsatzsteuer
befreit. Hiedurch tritt gemäß § 12 Abs. 3
Z._ 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.
Nr. 223, der Ausschluß vom Vorsteuerabzug ein.